Problem: Buchhalterische Auswirkungen des Kontenabgleichs (Lexware)

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Problem: Buchhalterische Auswirkungen des Kontenabgleichs (Lexware), Hat der Online-Kontenabgleich (mit "Buchung") irgendeine Auswirkung auf die EÜR/GuV oder Bilanz?
Hallo!

Ich mache derzeit bei Lexware den Online-Kontoauszugsabgleich. Da sich da aus hier nicht erwähnenswerten Gründen über das Jahr viele Dinge angesammelt haben, ist das gerade wirklich eine Mammut-Aufgabe - vor allem, weil viele Dinge gar nicht mehr zugeordnet werden können.

Entsprechend lasch gehe ich da langsam mit um und frage mich jetzt gerade, was das überhaupt für buchhalterische Auswirkungen hat, wenn ich Teile gar nicht oder falsch abgleiche/buche oder einfach lösche?

Einem Chef gegenüber bin ich nicht rechenschaftspflichtig (selbstständig) - meine einzige Sorge wäre das Finanzamt. Daher auch die Frage: Weil der eigentliche Finanzverkehr wurde ja gebucht (entspr. auch die Steuern; Rechnungen/Gutschriften/etc. sind alle in Ordner abgeheftet). Der Kontenabgleich dient doch einzig der eigenen Kontrolle, richtig? Also müsste sich doch an der GuV/EÜR oder Bilanz nichts ändern - egal, was ich da mache?!

Ich möchte es ab nächstes Jahr gewissenhaft und sauber machen. Den riesigen Berg, der sich da jetzt aber angesammelt hat, würde ich gerne so schnell wie möglich loswerden oder unter den Teppich kehren.

Kann mir da jemand helfen? / Tipps geben / hat da jemand Erfahrung?

Vielen Dank schon mal  :wink1:
Bearbeitet: TiredJoe - 24.11.2016 12:50:20
Wenn die Bank und die dazugehörigen Vorfälle korrekt verbucht worden sind und die dazugehörigen Belege auffindbar sind, sollte alles in Ordnung sein. Ich kenne lexware nicht, aber Online-Kontoauszugsmanager hörtz sich einfach nach einer Komfortfunktion an.
Bearbeitet: hans123 - 24.11.2016 13:09:30
Bei Lexware gehe ich auf "Buchen" -> "Online-Kontoauszug abgleichen".

Dort erscheinen dann oben alle Bank-Transaktionen für einen gewählten Zeitraum. Und unten alle "Offenen Posten".

Als nächstes sollte man nun auf eine Bank-Transaktion klicken und Lexware sucht dann in den Offenen Posten nach einer Übereinstimmung. Manchmal findet er an Hand des Betrages oder des Datums genau die entsprechende Buchung - meist jedoch nicht; was bedeutet, dass ich die dann selbst suchen muss. In vielen Fällen finde ich auch überhaupt keinen Posten, der zur Transaktion passen könnte.

Der Kern meiner Frage ist eigentlich: Ist dies alles nur ein KOntrollabgleich oder hat die Buchung (wenn ich zwei passende gefunden habe) irgendwelche Auswirkungen? Oder mal ganz platt formuliert: Kann ich mir den sch... in diesem Jahr mal ausnahmsweise sparen, ohne dass dies bilanzielle (und finanzamttechnische!) Konsequenzen hat?

Ich finde diese ganze Prozedur irgendwie unnötig kompliziert und sehr arbeitsaufwendig..



EDIT: Okay, sowas wollte ich hören. Mein Vorgänger hat immer händisch (leider eben nicht vollständig) die Bankauszüge mit den Offenen Posten abgeglichen und dann "verbucht" .. ich frage mich halt, wieso "buchen"? Was wird da gebucht? Es ist doch nur eine Kontrolle?! Ich verstehe das buchhalterisch halt nicht ...
Bearbeitet: TiredJoe - 24.11.2016 15:39:30
woher kommen die offenen posten?

wie beschreibt denn lexware den nutzen bzw. die funktion von diesem Online-Kontoauszugsabgleich?
Zitat
calculon schreibt:
woher kommen die offenen posten?

Die offenen Posten sind alles Eingangsrechnungen (Ausgangsrechnungen habe ich nicht). Die wurden aber alle bezahlt bzw. abgebucht. Werden gebuchte Rechnungen automatisch auch als offene Posten ausgewiesen? Kann ich die dann einfach löschen?

Zitat

wie beschreibt denn lexware den nutzen bzw. die funktion von diesem Online-Kontoauszugsabgleich?

Zitat aus Lexware: "Dieses Fenster dient zum Abgleich eines Online-Kontoauszugs mit den Buchungen aus Lexware buchhalter. Ein Kontenabgleich hat den Zweck, die Buchungen in Lexware buchhalter mit den Buchungen auf Ihrem Bankkonto in Übereinstimmung zu bringen. Sie haben jederzeit den Überblick über den Online-Kontostand, den Banksaldo lt. Buchhaltung und darüber, ob alle Kontenbewegungen abgeglichen sind."

Also ist es "nur" ein Service für den Überblick ohne buchhalterische Auswirkungen, wie Hans vermutet hat?!
Bearbeitet: TiredJoe - 25.11.2016 10:23:56
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