ich arbeite für eine GmbH und übernehme das Führen des neu eingerichteten Kassenbuchs.
Da ich kein Buchhaltungsexperte bin, hoffe auf Eure Hilfe bei vermutlich recht einfachen Fragen.
Zur Eröffnung der Kasse muss ja logischerweise das Geld eingelegt werden. Der GF hat dies zunächst verauslagt. Wie muss dies dann korrekt im Kassenbuch bezeichnet werden? Ich hatte zunächst an Privateinlage gedacht; jedoch ist das bei einer GmbH ja nicht korrekt. Ist darüberhinaus der Nachweis über die „Einzahlung“ mittels Eigenbeleg richtig?
Stein des Anstoßes eine Kasse einzurichten war auch, dass bei uns Kaffee, Tee und Wasser von der GmbH gestellt werden, aber Getränke wie Limonade, Säfte oder Bier zwar vorhanden sind, aber für jeden einen Euro kosten.
Das kleine und große Geld (Scheine) wurde gesammelt, jedoch nicht in einer ordentlichen Kasse aufbewahrt. Rein rechtlich muss dies aber eigentlich in einer Kasse bzw. "der Kasse" registriert werden, richtig? Wie müsste ich dann die „Einnahmen“ pro kostenpflichtigem Getränk deklarieren, damit es nachvollziehbar und korrekt wird? Oder gibt es gar eine andere Vorgehensweise, wie man dies handhaben muss?
Ich danke Euch für jeden Hinweis!
Viele Grüße
