ich habe einige Fragen zu denen ich im Internet keine konkreten Antworten finde.
Der Geschäftsführer der UG ist auch der einzige Gesellschafter. Da in den ersten Jahren nur minimale Umsätze erzielt werden (und wenig Zeit ist), hat sich der GF als Minijobber eingestellt. Wird sein Gehalt jetzt als GmbH-Geschäftsführer oder als Minijobber verbucht (SKR03: 4124 oder4195) und wie sehen die dazugehörenden Buchungssätze aus? Was ist, wenn er wegen Engpässen auf sein Gehalt verzichtet?
Das Privatfahrzeug muss ins Betriebsvermögen, da über 50 % betrieblich genutzt. Die Befreiung von § 181 liegt vor. Ein Kauf von privat wäre ja möglich. Die UG hat aber noch nicht so viel Geld. Wie funktioniert das? Ist das ein Kauf mit Ratenzahlung (0740 oder 1665)?
Wenn das Kfz nicht im Anlagevermögen steht, können die laufenden Kosten doch nicht gebucht werden, oder doch? Der Privatanteil müsste davon doch auch berechnet werden.
Die Gebühren für die Gründung mussten erstmal privat bezahlt werden. Können diese bis zur festgelegten Höhe (Gesellschaftsvertrag) als Verbindlichkeit (0730) gebucht und dann zurückgezahlt werden?
Das Finanzamt verlangt innerhalb der ersten 6 Wochen die Eröffnungsbilanz. Zum Zeitpunkt der Kapitaleinlage gab es doch nur die Einlage. Also steht da nur eine bzw. zwei Zahlen. Die Übertragung kostet 30 €. Welchen Sinn hat der ganze "Mist" wegen einer Zahl? Welcher kleine Unternehmer kann sich jedes Jahr für ca. 1000 € neue Software leisten?
Ich hoffe, mir kann jemand bei den Buchungsfragen helfen. Das sind keine Prüfungsfragen, das ist ernst gemeint!