Fortbildungskosten

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Fortbildungskosten
hallo,

Wenn jemand eine Fortbildung macht und muss für die Prüfung in eine andere Stadt, da entstehen Kosten wie
Übernachtung und Fahrkosten.

Welches Konto würdet ihr nehmen?

SKR 03  erstes Konto 4945 Fortbildungskosten (würde Fahrkosten und Übernachtungskosten beinhalten)
oder Konto 4666 Reisekosten Arbeitnehmer Übernachtung
in Verbindung mit dem Konto 4663 Reisekosten Arbeitnehmer Fahrkosten

grüße kai1
Hallo Kai,

handelt es sich um einen AN oder UN?

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Es handelt sich um einen AN, der AG überniehmt die Kosten für die Weiterbildung, Übernachtung und die Fahrtkosten bzw. die Tankbelege für die Fahrt .

grüße kai1
hat jemand eine antwort auf meine frage?
Hallo :-)

Das fällt dann unter das Thema Reisekosten.
Vielleicht so etwas wird eine Reisekostenabrechnung machem.

Einen Abrechnungsbeleg wo alles draufsteht und zusammenaddiert wird. Dann die Rechnungen vom AN hinten dran die dieser verauslagt hat.
z.B.:

1. Am besten ist das Hotel auf die Rechnung des Arbeitgebers läuft zwecks der Vorsteuer.
Sonst kann er diese nicht geltend machen. (Der AN kann es ja trotzdem vorab auslegen)

2. Fahrtkosten 0,30 € pro Kilometer.

3. Tagespauschale (Achtung wird etwas kompliziert zwecks Mahlzeiten etc.)

4. z.B. noch Parkgebühren


Bei der Tagespauschale und Hotel (mit Frühstück) kann es zu Lohnsteuerpflichtigen Anteilen kommen, wenn "zuviel" oder mehr gezahlt wird als vom Gesetzgeber vorgesehen. Es kann aber auch weniger bezahlt werden. Dann kann der AN dies als Werbungskosten geltend machen.
---------------------------------------------------------

Wenn das öfter vorkommt, dann würd ich mir extra Konten anlegen:

z.B.: Übernachtung, Weiterbildung etc sofern diese noch nicht vorhanden sind.

So kann man auch besser Auswertungen machen was letztes Jahr für Weiterbildung ausgegeben wurde etc.

Lg

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
nun,
ich werde die Rechnung für das Hotel auf Firmennamen austellen lassen, und ich fahre mit dem Firmenwagen und der Chef erstattet  mir das Geld zurück  für das Tanken.

dann kann ich doch dann die Übernachtungskosten und Tanken als Fortbildungskosten buchen oder?

extra Konto brauche ich nicht dafür , da das sehr selten vorkommt.

kai1
Ja dann buchs halt unter Fortbildungskosten.

Pass aber auf mit dem Hotel. Am besten ist Bewirtung auf Weisung des Arbeitgebers, Betrifft nur Übernachtung mit Frühstück. Das heist der AG  reserviert per E-Mail/FAx das Hotel und ihr heftet das an die
Reisekostenabrechnung.
So kann der Arbeitgeber dir das Hotel mit Frühstück voll erstatten und du musst nur den Sachbezugswert Frühstück 1,57 € mit dem Lohn versteuern.

Lg

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Es ist eigentlich so ich fahre hin zu dem Hotel und dann bekomme ich eine Rechnung mit Firmenanschrift
Wenn ich wieder in der Firma bin buche ich:  (SKR 03)

4666 Reisekosten Arbeitnehmer oder 4945 Fortbildungskosten    an     1748  Verbindlichkeiten für Einbehaltung von Arbeitnehmern

und wenn mir der Arbeitgeber das Geld erstattet buche ich dann 1748  an  1200 Bank

Wie gesagt die Fahrt ist um eine Prüfung für die Fortbilung zu machen, bin mir immer noch nicht ganz sicher welches Konto dafür entweder SKR 03 4666 oder SKR 03 4945

bin für jeden Ratschlag dankbbar

grüße Kai1

ps.
Hoffe es stört nich so wenn ich soviel frage, aber ich möchte die Buchhaltung einigerweise gut machen, so gut wie es geht.
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