Ein Gesellschafter hat in einer früheren Periode für die Kredite seiner Gesellschaft selbstschuldnerisch gebürgt.
Die Gesellschaft gerät in die Krise und die Überschuldung tritt ein.
Um die Firma zu retten entschließt sich der Gesellschafter die Kredite (Restschuld) umzuschulden (Herausnahme der Verbindlichkeit aus der GmbH) und verzichtet auf alle Forderungen gegenüber der GmbH. Ein Besserungsschein ist nicht vorgesehen.
Wie kann ich die Restaschuld gegen Forderungsverzicht ausbuchen?
Hat die "Entschuldung der Gesellschaft" Einfluss auf den Ertrag?
Voraussetzungen: Kleinbetrieb, Kontenrahmen SKR04, kein Steuersparmodell, die Gesellschaft soll auf jeden Fall weiterbestehen.
Ich freue mich über Resonanz!


