Ich bin ein völliger Quereinsteiger in Sachen Buchhaltung und bin gerade völlig irritiert.
Wir hatten bis vor kurzem ein völlig veraltetes Konzept in Sachen Buchhaltung und ich wurde lediglich für die Vorbuchhaltung eingestellt, denn wir haben ein externes Steuerberatungsbüro, dass die entgültige Finanzbuchhaltung für uns erledigt.
Nun haben wir eine abgespeckte Mandantenversion unseres Steuerberaters und hier soll ich jetzt die Buchungssätze der offenen Posten eintragen. Leider hat jeder eine unterschiedliche Meinung, welches jetzt das richtige Buchungsdatum ist. Ich habe mich natürlich endschieden, mich nach der Finanzbuchhalterin zu richten. Ich habe sie so verstanden, dass ich alle Buchungssätze nach dem Rechnungsdatum in die Monate einpflegen soll. Mein Chef aber sagt, dass ich die Buchungssätze nach dem Leistungsdatum eingeben soll. Leistungs- und Rechnungsdatum weichen in den Monaten aber oft von einander ab.
Mir geht es darum, es vor dem Gesetzgeber richtig zu machen. Es geht hier schließlich auch um meine Haftbarhaltung. Bei Kreditorenrechnungen ist ja das Rechnungdatum entscheidend und wenn es sich um eine Leistung aus dem Vorjahr handelt, kann die Finanzbuchhalterin eine Rückstellung veranlassen. Aber bei den Debitoren ist es so schwammig, wie mir die Recherche im Internet aufzeigt. Ich bin zunehmend verwirrt.
Bei Antworten bitte daran denken, dass ich ein Laie bin. Also bitte einfache Antworten

Vielen Dank schon mal.