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ein Unternehmer, den ich betreue, bestellt seit einiger Zeit für seinen Betrieb allesmögliche im Internet. Am meisten graut mir vor den Lieferungen aus China
Problem: - Es sind keine Rechnungen vorhanden (lediglich Order # = Bestellnr.) - Manchmal ist auch kein Absender auf dem Ausdruck, geschweige eine SteuerID - Es wurde schon alles bezahlt. Von daher auch kein Druckmittel mehr vorhanden
Wie soll ich den Wareneinkauf verbuchen? Bsp. ein Handy für 500 EUR ohne Rechnung? Angeblich wären bei den 500 EUR Zoll und Transport dabei. Ich habe keine Unterlagen vorliegen und bekomme auch keine. |
die GoB sagen ganz klar: keine buchung ohne beleg
mindestens eine bankabbuchung, kreditkartenabrechnung bzw.
eine paypal-zahlungsaufstellung sollte da sein.
wenn es keine rechnung gibt, gibts auch keinen steuerabzug.
ohne RG aber mit zahlung über das bankkonto/kreditkarte oder
was auch immer kann man das als wareneinkauf (ohne steuer-
abzug) buchen.
falls du mit datev buchen solltest:
im skr03 gibts das konto 3200 bzw. man kann mit einem
buchungsschlüssel die USt-automatik deaktivieren.
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Muss auf der Rechnung aus China der Vermerk zum Reverse Charge stehen (sofern man eine Rechnung erhält)? |
Reverse-Charge-Verfahren = § 13b UStG = bezieht sich auf das übrige gemeinschaftsgebiet aka EU.
china ist ganz eindeutig nicht teil der EU.
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Was macht Ihr, wenn Ihr keine ordentliche Rechnung bekommt? |
wenn der mandant damit nicht rüberkommt - sein problem.
würde nur das buchen, für das es eine vernünftige rechnung gibt.
mit dem rest solltest du deinen chef erfreuen, also von den nicht
den vorgaben entsprechenden RG kopien machen und dann dort
notieren, was dein chef zu dem sachverhalt sagt und wie er meint,
was du da tun sollst, dann bist du auf der sicheren seite, wenn es
mal eine betriebsprüfung gibt. es ist besser, wenn man das alles
dokumentiert - insbesondere, wenn man mit dem mandanten
spricht und der sich bei der problematik so gar nicht einsichtig zeigt.