
eine Sache zerbricht mir den Kopf. Vielleicht könnt Ihr mit Euren Überlegungen und aus der Praxiserfahrung mir helfen? Es wäre sehr schön, wenn Ihr Eure Meinung mit den Gesetzen, Richtlinien oder BFH Urteilen, bzw. Verweisen untermauern würdet. Ich meine die Antworten rein intuitiv selbst zu wissen, aber an der Argumentation hapert es noch.
Sachverhalt 1:
a) Kauf 1 VG, + Transport- und/oder Montagekosten.
kein Problem, das sind die AK Nebenkosten, direkt zuordenbar, somit mit dem Anlagegut aktivierungspflichtig.
b) Kauf mehr als 1 VG, + Transport- und/oder Montagekosten (diese in einer Summe).
Frage: muß man unbedingt die Kosten gerecht auf die ANL-Güter verteilen, oder darf man direkt in die Kosten buchen?
Im konkreten Fall haben wir eine Rechnung bekommen über ca 140 ANL Güter: z. Bs. Stühle (GWG - AFA 5 Jahre), Schränke (BüMöbel - 13 Jahre), Diverses, wie Schienen (Aufwand) und viele andere Artikel.
Wenn die Pflicht der Verteilung besteht, wie soll ich das machen? Tatsächlich auf 140 Artikel verteilen?? Insbesondere bei den Montagekosten ist die gerechte Verteilung nicht möglich, da manche Teile montiert werden, manche halt nicht. Montage und Lieferkosten betragen ca 8.000,00, also in den Aufwand zu buchen erscheint mir das schon sehr heikel. GOB sagt - Einzelbewertungsgrundsatz, also verteilen, aber - wenn das nicht möglich, was mache ich dann?
Gleich vorweg: Infos, welche Möbel montiert worden sind, werden nicht geliefert und es ist nicht möglich solche Infos zu bekommen.
Sachwverhalt B:
Es liegt eine Architekten Rechnung vor "Planungskosten Möblierung der Filiale".
Sind das AK Nebenkosten? (Ich denke ja).
Müssen die Kosten auf die Möbel verteilt werden? (ich denke - ja)
Wie soll ich die Kosten gerecht auf die Möbel verteilen? Das sind diese 140 Stück. Wenn ich verteilen muß - nach Wert oder Stückzahl? (keine der Methoden gewährleisten die gerechte Verteilung der Kosten....). Wenn ich diese Kosten dann doch verteilt habe, werden die verteilte Beträge echt lächerlich sein, unter 1,00 Euro pro ANL Gut. Darf man in solchem Fall sich auf dem Wirtschaflichkeitsgrundsatz berufen und dann den Betrag doch in die Kosten buchen?
Vielen lieben Dank im Voraus!!
