Aktivierung oder Aufwand

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Aktivierung oder Aufwand
Hallo,

mit Anschaffung eines Klimagerätes, stellte sich heraus, dass für diese Klimagerät eine Unterkonstruktion angefertigt werden muss, die dieses Gerät an der Decke festhält.

Wie verfahre ich, das Klimagerät wird aktiviert..klar...die notwendige Unterkonstruktion wird  zum Klimagerät hinzuaktiviert oder ist das Aufwand?
(Arbeiten werden von einer Schlosserei ausgeführt) Oder aktiviere ich das Klimagerät für sich und die Unterkonstruktion als Mietereinbau extra?

Danke

Viele Grüsse
Kimstern
Hallo Kimstern,

[CODE]§255 HGB
(1) Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen.[/CODE]

D.h. so viel wie:
Da du die Halterung samt Leistungen der Schlosser dazu benötigst, dass du dein Klimagerät überhaupt benutzen kannst, werden weitere Zubehörteile und Leistungen auch zu den Anschaffungskosten aktiviert. Da wird folglich nichts in den Aufwand gebucht.

LG,
Neele
Bearbeitet: Sarah Depold - 08.07.2011 07:48:55
Viele Grüße Neele :-)
Hallo zusammen,

ich habe einen anderen Fall der bei uns intern hitzig diskutiert wird.

Es wurde eine Anlage aus Übersee gekauft. Ein Spediteur wurde beauftrag uns die Anlage zu liefern.
Folgende Posten sollen aktiviert werden: Anschaffungskosten, Zollgebühren, Transportkosten
Nicht akiviert wird die Einfuhrumsatzsteuer. Bis hierhin ist alles klar.

Aber durch eine verspätete Zahlung der Speditionsrsrechnung sind beim Spediteur Lagerkosten angefallen.
Sind diese kosten nun aktivierungsfähig oder nicht?
Die eine Fraktion sagt NEIN, denn: Lagerkosten fallen i.d.R. nach Anschaffungsvorgang an und stellen somit keine Anschaffungsnebenkosten der Anlage im Sinne § 255 HGB dar

Die andere Frakion sagt JA, denn: Die Lagerkosten sind angefallen bevor die Anlage zugegangen ist und betriebsbereit war.


Wie ist eure Meinung dazu?
Bearbeitet: Sick of it all - 27.11.2014 11:00:41
Zitat
Sick of it all schreibt:
Hallo zusammen,



ich habe einen anderen Fall der bei uns intern hitzig diskutiert wird.



Es wurde eine Anlage aus Übersee gekauft. Ein Spediteur wurde beauftrag uns die Anlage zu liefern.

Folgende Posten sollen aktiviert werden: Anschaffungskosten, Zollgebühren, Transportkosten

Nicht akiviert wird die Einfuhrumsatzsteuer. Bis hierhin ist alles klar.



Aber durch eine verspätete Zahlung der Speditionsrsrechnung sind beim Spediteur Lagerkosten angefallen.

Sind diese kosten nun aktivierungsfähig oder nicht?

Die eine Fraktion sagt NEIN, denn: Lagerkosten fallen i.d.R. nach Anschaffungsvorgang an und stellen somit keine Anschaffungsnebenkosten der Anlage im Sinne § 255 HGB dar



Die andere Frakion sagt JA, denn: Die Lagerkosten sind angefallen bevor die Anlage zugegangen ist und betriebsbereit war.



Wie ist eure Meinung dazu?

Meine ist, dass man doch bitte eine neues Thema eröffnet und nicht Uraltfragen ausgräbt!  ;)
Würde ich gerne, wenn du mir sagst wie ich das hin kriege?
Zitat
Sick of it all schreibt:
Würde ich gerne, wenn du mir sagst wie ich das hin kriege?

Du gehst in die zur Frage passenden  Rubrik, z.B. "Buchungssätze" und in der Übersicht befindet sich dann rechts oben der Button "Neues Thema".
Danke, ist jetzt unter Grundlagen Rechnungswesen gelandet.
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