7% Steuersatz bei Weiterberechnung einer Rechnung

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7% Steuersatz bei Weiterberechnung einer Rechnung
Guten Morgen,

folgendes Problem. Ich bekomme von der Druckerei (Druck von einem Magazin) eine Rechnung über 19% Steuer. Normal wären es in dem Fall ja 7%. Für die Druckerei ist es jedoch einfacher und die nehmen immer 19%.

Der Kunde ist jedoch ein Verein und kann die Steuer nicht absetzen. Kann ich jetzt ohne Probleme das Heft mit 7% Steuer weiter verrechnen? Oder muss ich die 19% nehmen, da die Druckerei auch die 19% verwendet hat?

Danke.
Hallo tobi1908,

ich verstehe nicht, was du meinst mit " weiter verrechnen" ?

Bezieht ihr die Zeitschriften und verkauft ihr dann diese an die Mitglieder des Vereins weiter ?

Die gesamte Eingangsrechnung würde ich mit dem Bruttobetrag buchen, wenn ihr keine Umsatzsteuer ID Nummer habt und sowieso
keine Umsatzsteuer ausweisen dürft.

Zeitschriften  (Bruttobetrag) an Bank .

Wenn ihr das Heft billiger verkauft  zum Nettopreis incl.7% Mwst. zahlt der Verein dann halt die Differenz drauf.

LG
Guten Morgen,
danke für deine Rückmeldung - habe mich vielleicht etwas umständlich ausgedrückt ;-)

a) der Verein kommt auf mich zu, dass ich ihm das Magazin drucke
b) ich gebe den Auftrag an die Druckerei und bekomme dafür eine Rechnung inkl. 19%
c) ich nehme die Rechnung ganz normal bei mir auf und bekomme auch die Steuer zurück
d) ich muss die Rechnung neu an den Verein stellen (Rechnung kommt dann von mir, nicht von der Druckerei)

Kann ich da nun 7% ansetzen oder muss ich bei den 19% bleiben?
Normal könnte die Druckerei auch gleich 7% nehmen, aber die rechnen (ist leichter für sie, bei der Masse) alles mit 19% ab.

7% siehe: "Ebenfalls mit reduzierter Steuer können Broschüren hergestellt werden, sofern diese nicht überwiegend werblichen Zwecken dienen. Es spielt keine Rolle, ob diese Broschüren drucken lassen geklebt oder geheftet werden. Interessant ist diese Regelung für die Produktion von Hochzeitszeitungen. Es handelt sich in diesem Fall im weitesten Sinn um eine zeitschriftenähnliche Veröffentlichung. Die Erscheinungsweise ist "normalerweise" zwar einmalig. Alle anderen Kriterien erfüllen ganz eindeutig die Voraussetzungen für die Abrechnung mit dem reduzierten Steuersatz in Höhe von 7%. In die gleiche Kategorie fallen Hefte und Broschüren mit Musiknoten. Für diese Produkte müssen keine 19% Mehrwertsteuer"
Zitat
tobi1908 schreibt:
Kann ich da nun 7% ansetzen oder muss ich bei den 19% bleiben?

7 %. Die Behandlung auf der Vorstufe ist irrelevant.

Aber aufpassen beim Vorsteuerabzug aus der Leistung der Druckerei: Dieser ist auf 7 % beschränkt. Die restlichen 12 Prozentpunkte schuldet die Druckerei nach § 14c Absatz 1 UStG. Insoweit besteht kein Recht auf Vorsteuer.

Zitat
tobi1908 schreibt:
Normal könnte die Druckerei auch gleich 7% nehmen, aber die rechnen (ist leichter für sie, bei der Masse) alles mit 19% ab.

Ich würde mir einen anderen Partner suchen. 12 % nicht abzugsfähige Vorsteuer werden auf Dauer ganz schön teuer.
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