Übungsaufgabe Einkommensteuer

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Übungsaufgabe Einkommensteuer
Hallo zusammen,

ich hoffe, ich bin hiermit im richtigen Forum. Ich mache gerade ein paar Aufgaben aus alten Skripten, die ich von Kommilitoninnen erhalten habe. Leider habe ich keine Lösungen zu den Aufgaben. Bei ein paar Aufgaben bin ich mir unsicher, ob meine Lösung richtig ist. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen...Das wäre super!

1) a) Angabe, welche Einkunftsart vorliegt
b) Ermittlung Gesamtbetrag der Einkünfte
-> Steuerpflichtiger: Selbstständiger Steuerberater

Bei folgenden Einnahmen und Ausgaben bin ich mir unsicher:
Darlehensrückzahlung für ein berufliches Darlehen -> Meine Lösung: Die Rückzahlung ist keine Betriebsausgabe. Ich kann sie nicht im Rahmen der ESt-Erklärung ansetzen.

Darlehenszinsen für ein privates Darlehen -> Meine Lösung: Hierbei handelt es sich um keine Betriebsausgabe. Ich kann die Rückzahlung nicht im Rahmen der ESt-Erklärung ansetzen.

Darlehenszinsen für ein berufliches Darlehen -> Meine Lösung: Hierbei handelt es sich um eine Betriebsausgabe. Ich ziehe diese von den Einkünften aus Selbstständiger Tätigkeit ab.

Kosten für einen neuen PC -> Meine Lösung: Hierbei handelt es sich um eine Betriebsausgabe in Höhe der Abschreibung. Ich ziehe diese von den Einkünften aus Selbstständiger Tätigkeit ab.

Vermietung Einfamilienhaus -> Meine Lösung: Hierbei handelt es sich um keine Betriebseinnahme, da das Haus nicht auf sein Unternehmen läuft. Es handelt sich um Einkünfte aus VundV.

Kosten durch Vermietung -> Meine Lösung: Hierbei handelt es sich um keine Betriebsausgabe, da das Haus nicht auf sein Unternehmen läuft. Es handelt sich um Ausgaben, die ich von den Einkünften aus VundV abziehe.

Einnahmen aus Veröffentlichung in steuerlichen Fachzeitschriften -> Meine Lösung: Hierbei handelt es sich nicht um eine Betriebseinnahme, da die Veröffentlichung nicht im Rahmen seines Unternehmens erfolgt. Es handelt sich um Einkünfte aus Selbstständiger Tätigkeit.
Bis auf den letzten Punkt würde ich dir zustimmen, auch die Begründungen sind hier logisch. Aber: es ist doch ein Steuerberater, der in Fachzeitschriften publiziert. Damit ist dies doch in engem sachlichen Zusammenhang zu sehen. Eine gesonderte freie Tätigkeit "Journalist o.Ä." würde ich hier nicht sehen.
Danke für deine Hilfe! Ich Stimme dir zu. Tatsächlich war ich mir bei diesem Punkt unsicher.
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