Wenn ein Finanzamt die Einkommenssteuererklärung für 2021 wegen Grundsteuer-Überlastung noch nicht bearbeitet hat, und eine Nachzahlung zu leisten ist - ab wann besteht da das Risiko, dass jemand auf die Nachzahlung Zinsen zahlen muss? Ich meine: Es hat ja niemand Einfluss darauf, wann das Finanzamt die Erklärung bearbeitet, und man kann mit dem Geld nicht arbeiten, sondern muss es verfügbar halten. Relativ schnell wird immer nur die Umsatzsteuererklärung bearbeitet, aber lassen wir auch die Einkommenssteuererklärung für 2022 bisher unbearbeitet sein. Da kann ja einiges zusammenkommen, denn es wurden ja auch keine Vorauszahlungen angepasst...
Es bedankt sich Matthias!