
Das ist doch wirklich zum Verrückt werden....
Mein Fall: Ich habe 2012 festgestellt, dass ich für 2011 den Kleinunternehmerstatus nicht mehr halten kann und daher zusammen mit einem Steuerberater "rückwirkend" eine USt-Erklärung für 2011 abgegeben. Finanzamt hat die Zahlen artig anerkannt und ich habe den Betrag überwiesen.
So, nun möchte ich das ganze im Buchführungsprogramm buchen (da es 1000 verschiedenen Programme gibt halte ich mich allgemein):
Mein Buchungssatz:
Umsatzsteuer Vorjahr (bei mir Konto 1790)
an
Bank (Konto 1200)
WIESO ZUM TEUFEL wird dann der gebuchte Betrag von meiner aktuellen Umsatzsteuerschuld für 2012 abgezogen???? Diese Nachzahlung von 2011 mindert doch schlichtweg meinen Gewinn für 2012, hat aber doch nichts mit meiner USt-Schuld aktuell zu tun, oder denke ich völlig falsch?
Das Konto ist bei dem Programm fest eingerichtet- sollte dann doch eigentlich passen....
Großer

