Ich verwende WISO Eür & Kasse, da es rein für die EÜR nix ähnlich billiges auf dem Markt gibt, dass auch innergemeinschaftliche Erwerbe etc. verrechnet. Es gibt ein paar freie Programme aber die sind noch komplizierter. Blöderweise scheint die WISO Software an die Buchhaltung angelehnt, ich hoffte, dass ich nichts von Buchhaltung wissen muss und nur meine Einnahmen und Ausgaben angeben kann, aber ohne an Konten zu buchen geht darin nichts. Und dann wirds für mich halt komplizierter.
Eine Eigenheit des WISO-Programms ist z.B. dass er Anzahlungen über die 1510 als nicht Ertragsrelevant einstuft und somit nicht in der EÜR Auswertung verrechnet, obwohl das ja ganz klar Ausgaben für mich sind. Da frag ich mich dann schon, ob das Program für die EÜR überhaupt geeignet ist. Es gibt ja einen Forumsbeitrag hier von jemanden, der dass dann über ein Wareneingangskonto gelöst hat. So werd ich das wohl auch machen müssen.
Bei deinen Ausführungen hab ich schon wieder Probleme alles zu verstehen.
Ich erklär mal genauer wo für mich grad das Problem liegt, vielleicht erkennt man dann, wo ich Aufklärungsbedarf habe.

Nehmen wir mal an ich hab im Sommer 2018 500 Euro 'angezahlt' und in meiner EÜR den Betrag als 1510 an 1200 gebucht ohne Vorsteuer ohne Umsatzsteuer (In Zukunft werde ich wohl statt 1510 die 3200 nehmen, damit es in dem Programm auch auftaucht). Das waren also für mich Ausgaben und wird auf mein Gewinn/Verlust in 2018 zugerechnet. Die 500 Euro sind übrigens die komplette Zahlsumme, mehr Forderungen werden vom Verkäufer nicht mehr kommen, was zu dem Zeitpunkt schon klar ist, allerdings nicht ob es ein Netto- oder Bruttobetrag sein wird.
Im Herbst 2019 kommt dann die ordentliche Rechnung und siehe da sie ist korrekt als Nettorechnung mit meiner UST-ID verfasst. Sprich erst jetzt weiss ich dass die 500 Euro der Nettobetrag sind und ich sie quasi noch versteuern und somit zu einem echten innergemeinschaftlichen Erwerb machen muss. Bedeutet doch, dass ich zu dem Zeitpunt 19% von 500 Euro (95 Euro) als Umsatzsteuer abführen, aber auch als Vorsteuer wieder abziehen darf. Sprich den Gewinn/Verlust ändert es nicht, aber die Höhe der Vorsteuer/Umsatzsteuerbeträge. Und es muss ja auch deklariert werden, da der Verkäufer, wenn er alles richtig gemacht hat, ja den Verkauf in seinem Land an meine UST-ID führt. Kann ich also nicht einfach weglassen.
Da ich aber in diesem Jahr den Nettobetrag nicht bezahlt habe, fehlt doch der Umsatzwert dafür, oder? Der würde ja sonst wieder in die EÜR eingehen.
Also habe ich mir überlegt, dass ich einfach 1574 an 1200 und 1774 an 1200 über 95 Euro buche. Einmal als Einnahme und einmal als Ausgabe. (Ich sollte nur die 1572 und 1772 nehmen seh ich grad).
Das Programm hat zwar wie in meinem letzten Post ein paar Probleme, aber dass kann ich ausgleichen, solange ich in der UST-Erklärung die 95 Euro als Umsatzsteuer angeben kann ohne einen dazugehörigen Umsatzwert (Ich hab ja keinen dafür in dem Jahr, oder?) Oder sind die 95 Euro selber der Umsatz und werden dann zu 100% als Steuer übernommen?
Bei dem Punkt zweifel ich immer an meiner Vorgehensweise, hab aber hier im Forum auch einen Beitrag gefunden bei dem jemand einfach an 1772 bucht.
Die Ware zu der Zahlung kam dann übrigens erst im Frühjahr 2020, also wieder in einem anderen Jahr.
Das hätte aber bei meiner Vorgehensweise keine Auswirkung auf die EÜR oder UST-Erklärung mehr.
Bei deinen Ausführungen komm ich durcheinander weil manche Begriffe in anderem Sinne öfters auftauchen (Zahlung, verrechnen, Einnahme etc.). Vielleicht kannst du das nochmal anhand meiner obigen Vorgehensweise erläutern, darauf hinweisen was falsch ist und wie du das machen würdest? (Falls du das WISO Programm kennst vielleicht mit Hinweis darauf).
Ich frag dann einzeln nochmal nach, was ich nicht verstehe.