Innergemeinschaftlicher Erwerb, Erwerbsschwelle, Kleinunternehmer

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: Vorherige 1 2 3
Antworten
Innergemeinschaftlicher Erwerb, Erwerbsschwelle, Kleinunternehmer
Hallo zusammen,
dieser Thread ist schon einige Jahre her, aber ich verzweifle langsam bei der Suche nach der richtigen Vorgehensweise.  :?:  :idea:

Kurz zu mir: Ich habe eine Gewerbe frisch angemeldet.. Ich würde Waren aus Ungarn (EU) kaufen.. ich nehme an, dass ich in Deutschland die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen kann.. allerdings kaufe ich handgemachte Artikel aus Ungarn, die auch oft von Kleinunternehmer verkauft werden, die selbst keine USt. erheben... d. h. ich hab eine Netto-RG.. wie soll ich da vorgehen?
ich habe noch keine UID beantragt und eigentlich wollte ich auch nicht.. weil meine Gewerbe nur nebenbei ausgeübt wird und ich erstmal schauen muss, wann ich überhaupt auf 22.500 EUR komme  :green:

Ich wäre total dankbar, wenn jemand antwortet.
Danke vielmals vorab,
Laura  :wink1:
Du verbuchst die Rechnungen so wie sie sind als "Bruttorechnungen". Wenn deine Lieferanten in ihrem Land ebenfalls von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, hast du den gleichen Vorteil wie in Deutschland.
Aber dennoch solltest du ein anderes Konto verwenden, um nachweisen zu können, was in Deutschland und was in der EG erworben wurde, auch wegen Einhaltung der Grenze von 12.500 Euro.
Hallo liebe Community!

Ich würde auch  gern auf diesen Thread aufspringen, da er in etwa auch meien Problematik behandelt, denn ich habe eine Frage, die ich trotz Recherche nicht zu 100% beantworten konnte.
Vielleicht könnt ihr mich dahingehend aufklären.

Ich habe seit einiger Zeit als Kleinunternehmer ein Nebengewerbe angemeldet und damals auch eine UST-Id Nr beantragt und erhalten, da ich sie in meiner Branche zur Anmeldung in diversen Händler Portalen zwecks Prüfung des Unternehmensstatus benötige. Es war nicht geplant, diese für den grenzüberschreitenden Warenverkehr zur nutzen.

Auf dem Finanzamt Fragebogen zur steuerlichen Erfassung habe ich damals nach der Gewerbeanmeldung im Rahmen der Kleinunternehmerreglung unter dem Punkt 7.3 folgende Option angekreuzt:

„In Rechnungen wird keine USt gesondert ausgewiesen und es kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden – Ust Voranmeldungen sind grundsätzlich nicht zu übermitteln"

Es gab ja auch noch die Option, die ich NICHT ankreuzte:
„Die Besteuerung erfolgt nach den allg. Vorschriften des UStG für min. 5 Kalenderjahre –
USt Voranmeldungen sind monatlich in elektr. Form zu übermitteln"

Das nur erst mal zu der Auswahl von damals.

Nun zu folgender Frage:
Ich habe jetzt einen Händler in Holland gefunden, bei dem ich gerne ab und an mal neue Waren einkaufen würde (KFZ Ersatzteile). Eine Anmeldung in dessen Portal war ausschließlich mit meiner UST Id möglich. Ich habe dann mitbekommen, dass dieser Händler hauptsächlich Rechnungen ohne Umsatzsteuer erstellt, man also die reinen Netto Preise zahlt.

Nun gehe ich natürlich stark davon aus, dass ich für diese Waren nach dem Einkauf über mein Unternehmen, eine USt in Höhe von 19% hier in Deutschland separat abführen muss, da ich ja keine Steuer dafür gezahlt habe. Würde ich dann wirklich auf die Option der USt Voranmeldungen gehen müssen (bzw. Voranmeldungen nur fpr den zeitraum des innergemeinschaftliche Erwerbs?)
Und ich lese auch immer wieder von dieser 12.500 EUR Grenze, die mir nicht so ganz klar, was diese Grenze für einen Unterschied bedeutet!

Da mir das etwas „zu heiss" war, habe ich mit dem Händler gesprochen und er sagte mir, dass er mein Konto auch umstellen kann, was er auch tat. Und zwar auf Brutto Rechnungen, sodass ich bei diesem Händler dann den Gesamtbetrag inklusive der holländischen 21% Umsatzsteuer zahle, was auch entsprechend auf der Rechnung ausgewiesen wird.

Mir wäre das prinzipiell so lieber, auch wenn das effektiv etwas teurer wäre – das macht aber bei der Art und dem Preis der Ware nichts aus.

Jetzt geht es mir nur um folgendes:
Wenn ich die Ware in Holland kaufe und zahle, inklusive der 21% USt und die Rechnung mit dieser USt erhalte, ausgestellt auf mein Unternehmen, muss ich dann in Deutschland noch irgendetwas nachversteuern, weil die USt „nur" in Holland abgeführt wurde?
Oder hat es doch was mit dieser 12.500 EUR Grenze zu tun?

Mit Drittländern ist mir das soweit klar und das mache ich auch öfters, den Kram mit der EUSt, Zoll und Co.

Aber da ich das auf unternehmerischer Basis bislang noch nicht mit der EU gemacht habe, wäre ich für Infos dankbar!

Vielen Dank und viele Grüße,
Ben
Hallo, Benny
Zitat
Benny384 schreibt:
Es gab ja auch noch die Option, die ich NICHT ankreuzte: „Die Besteuerung erfolgt nach den allg. Vorschriften des UStG für min. 5 Kalenderjahre – USt Voranmeldungen sind monatlich in elektr. Form zu übermitteln"

Gut gemacht. Du kannst doch  nicht beides ankreuzen, dass du KU bist und  gleichzeitig auf die KU verzichtest. :D

Zitat
Benny384 schreibt:
Nun gehe ich natürlich stark davon aus, dass ich für diese Waren nach dem Einkauf über mein Unternehmen, eine USt in Höhe von 19% hier in Deutschland separat abführen muss, da ich ja keine Steuer dafür gezahlt habe

Ja, richtig.
Zitat
Benny384 schreibt:
Würde ich dann wirklich auf die Option der USt Voranmeldungen gehen müssen (bzw. Voranmeldungen nur fpr den zeitraum des innergemeinschaftliche Erwerbs?)

Nein, wirst du nicht. Der Gestzgeber sieht eben vor, dass jeder Unternehmer die Umsatzsteuererklärung abgeben muss. Du bist auch ein Unternehmer, zwar klein aber ein Unternehmer. Die Häufigkeit der Abgabe von ustVa hängt vom Vorjahr ab- wie hoch die Umsatzsteuerschuld war.

bis 1.000 Euro- ein mal im jahr,
1.000-7.000- Jedes Quartal,
ab 7.000 Euro- jeden Monat.
Bearbeitet: Macaslaut - 19.04.2021 12:33:04
Zitat
Benny384 schreibt:
Wenn ich die Ware in Holland kaufe und zahle, inklusive der 21% USt und die Rechnung mit dieser USt erhalte, ausgestellt auf mein Unternehmen, muss ich dann in Deutschland noch irgendetwas nachversteuern, weil die USt „nur" in Holland abgeführt wurde? Oder hat es doch was mit dieser 12.500 EUR Grenze zu tun?

Wenn du im Vorjahr für weniger als 12.500 Euro eingekauft hast,  kannst du  in diesem Jahr die Rechnungen mit 21% ausstellen lassen.. Wenn aber für mehr als 12.500, dann schuldest du in jedem Fall die Umsatzsteuer in Deutschland. Damit du nicht in beiden Ländern die Umsatzsteuer zahlst, wirs du deine UstD-Nr. gegenüber dem Verkäufer verwenden müssen.
Bearbeitet: Macaslaut - 19.04.2021 13:07:22
Hallo Macaslaut und vielen Dank für Deine verständlichen Antworten :)

Heute habe ich die Rechnung aus Holland bekommen. Leider ist es, trotz Absprache mit dem Verkäufer, das er meine UST-Id nicht verwendet und die 21% USt bedenkt, eine netto Rechnung geworden. Meine UST-Id steht zwar nicht drauf, aber der Verkäufer hat sie ja, weil ich sie ihm bei der Kundenanmeldung mitgegeben habe.

Hier wird der Artikel 138 Abs. 1 genannt. MwSt. verschoben nach Artikel 138 Abs. 1.
Eine verständliche Erklärung ohne Amtsdeutsch konnte ich dazu nicht wirklich finden.

Ich bin doch nun trotzdem nach wie vor in der Steuerpflicht hier in D, oder? Ich werde den Verkäufer zwar nochmal anmailen, das ich eine 21% Ust Brutto Rechnung brauche - aber ich würde vorher gerne noch wissen, was genau jetzt mit dem Artikel 138 Abs 1 in verständlicher Form gemeint ist.
Über Hilfe darüber wäre ich wirklich dankbar. Wenn der Verkäufer es doch nicht hinbekommt, werde ich mich doch um Ust Voranmeldungen bemühne müssen, denke ich.

Ich habe die Rechnung mal hochgeladen:


Danke und Gruß
Ben
Bearbeitet: Benny384 - 23.04.2021 21:29:43
Zitat
Benny384 schreibt:
aber ich würde vorher gerne noch wissen, was genau jetzt mit dem Artikel 138 Abs 1 in verständlicher Form gemeint ist.

Gemeint ist Artikel 138 der Richtlinie 2006/112/EG ("Mehrwertsteuersystem-Richtlinie"). Dieser Artikel bildet im europäischen Recht die Grundlage für die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen. Der Niederländer geht ganz offensichtlich davon aus, dass Du die Steuer in Deutschland abführen wirst. Die Steuerschuld wurde zu Dir "verschoben".
Seiten: Vorherige 1 2 3
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


VeR präsentiert Liste mit 22 Einstiegslösungen für die E-Rechnung VeR präsentiert Liste mit 22 Einstiegslösungen für die E-Rechnung Der Verband elektronische Rechnung (VeR) hat eine umfassende Übersicht mit Einstiegslösungen für die E-Rechnung veröffentlicht, die Unternehmen dabei unterstützen, die ab Januar 2025 geltende E-Rechnungspflicht......

Transformationstrends 2025: Dynamik des technischen Wandels nimmt weiter zu Transformationstrends 2025: Dynamik des technischen Wandels nimmt weiter zu Die im Wandel befindliche Weltwirtschaft hat den Unternehmen im zurückliegenden Jahr viele Veränderungen und Anpassungen abverlangt. Dieser Trend wird sich nach Einschätzung von Patric Dahse, CEO der ......

Neue Browser Extension für perfekte Datenextraktion aus dem Bundesanzeiger Neue Browser Extension für perfekte Datenextraktion aus dem Bundesanzeiger Der Umgang mit Jahresabschlüssen und Tabellen aus dem Bundesanzeiger gehört zu den mühsamsten Aufgaben im Finanzwesen. Der Bundesanzeiger erlaubt es leider nicht, Tabellen direkt zu kopieren. Das macht......


Aktuelle Stellenangebote


Controller (m/w/d) Sie lieben es, eigene Ideen einzubringen und möchten die Zukunft eines innovativen Familienunternehmens mitgestalten? Dann bewerben Sie sich bei uns und werden Sie Teil eines zukunftsorientierten Team......

Bilanzbuchhalter (m/w/d) im Finanz- und Rechnungswesen Wir arbeiten bundesweit an der Verkehrs­infrastruktur von morgen und schaffen wesentliche Voraussetzungen für wirtschaft­liches Wachstum: Die DEGES als Projekt­management­gesellschaft von Bund und Län......

Financial Controller (m/w/d) im Kostencontrolling Wir sind die Wüstenrot & Württembergische AG mit Standort in Kornwestheim im Großraum Stuttgart. Wir steuern als strategische Management-Holding die Interessen unseres gesamten Konzerns und bündeln un......

Bilanzbuchhalter (m/w/d) RIKUTEC Germany wurde 1986 gegründet und ist Teil der international agierenden RIKUTEC Group. Als familiengeführtes Unternehmen mit über 240 Mitarbeitern in fünf Ländern setzen wir auf ein wertschät­zendes......

Sachbearbeiter (m/w/d) Finanz- und Anlagenbuchhaltung AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 700 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investier......

Teamleiter (m/w/d) Finanz- und Anlagenbuchhaltung AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 700 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investier......

thumbnail_rechnungswesenportal_elo-logo_60x60.pngDie E-Rechnungspflicht kommt

ELO stellt Ihnen die ideale Softwarelösung für die Verarbeitung von E-Rechnungen zur Verfügung. Für effiziente digitale Buchhaltungsabläufe – auch in Kombination mit DATEV.

Mehr erfahren >>
Anzeige
Buch: Kennzahlenguide für Controller

Stellenanzeigen

Financial Analyst/Controller (m/w/d)
Unsere ausgeprägte Leidenschaft für Live Entertainment, Musicals und Theateraufführungen auf höchstem Niveau ist, was uns bei Stage verbindet. Diese gemeinsame Begeisterung macht aus den vielfältigsten Mitarbeitenden in unterschiedlichsten Jobs ein hingebungsvolles Team: ein echtes „Wir“. Und das... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Bijou Brigitte – das bedeutet mehr als 50 Jahre Leidenschaft für Modeschmuck und Accessoires. Mit rund 1.100 Filialen in über 20 Ländern ist Bijou Brigitte der Marktführer in Europa. Unsere Konzernzentrale mit allen strategischen Fachbereichen sitzt in Hamburg. Flache Hierarchien und kurze Entsch... Mehr Infos >>

Controller:in (d/m/w)
Wir sind ein modernes Landesunternehmen mit 150-jähriger Geschichte. Wir bewirtschaften rund 17.000 Hektar in Brandenburg – eine Fläche fast so groß wie der Berliner Bezirk Treptow-Köpenick. Unser Portfolio ist vielfältig: Wir vermieten und verpachten Flächen für Landwirtschaft, Erneuerbare Energ... Mehr Infos >>

Personalcontroller*in
Die Hoffbauer gGmbH ist evangelische Schul- und Bildungs­trägerin in Brandenburg und Berlin. Wir stärken Kinder, Jugendliche und Erwachsene, ihre Potenziale zu entdecken und zu entfalten, befähigen sie zur Verant­wort­ungs­übernahme in Familie, Beruf und Gesellschaft, vermitteln Werte und geben O... Mehr Infos >>

Teamleiter (m/w/d) Finanz- und Anlagenbuchhaltung
AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 700 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investiert der Konzern in den Ausbau seines Immobilienportfolios durch Hotelrenovierungen und neue Hotelen... Mehr Infos >>

Controller im Krankenhaus (m/w/d)
Kath. St. Paulus Gesellschaft sichert an mehr als 15 Standorten mit fast 8.550 Mitarbeitenden die Gesundheitsversorgung in der Region: Neben 10 Krankenhäusern betreuen wir Menschen in unseren Senioreneinrichtungen und Kinder und Jugendliche in der Jugendhilfe St. Elisabeth. Die Sorge für die uns ... Mehr Infos >>

Netzcontroller (m/w/d)
ONTRAS betreibt 7.700 Kilometer Fernleitungsnetz in Ostdeutschland. Wir transportieren Erdgas und grüne Gase zu unseren Kunden, den nachgelagerten Netzbetreibern wie Stadtwerken und Industriekunden. Über 433 Mitarbeiter*innen bringen ihr Know-how am Leipziger Hauptsitz und an 12 weiteren Standort... Mehr Infos >>

Buchhalter / Sachbearbeiter Finanzen & Controlling (m/w/d)
Der VDMA vertritt mehr als 3.600 deutsche und europäische Unter­nehmen des Maschinen- und Anlagen­baus. Die Industrie steht für Innovation, Export­orientierung und Mittel­stand. Die Unternehmen beschäftigen insgesamt rund 3 Millionen Menschen in der EU-27, davon mehr als 1,2 Millionen allein in D... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg      
Topaktuell: Die Jahrestagungen für das Rechnungswesen
Mit den Tagungen der Haufe Akademie bist du rund um den Jahreswechsel 2024/2025 im Rechnungswesen bestens informiert. Von unseren Top-Referenten erhältst du an nur einem Tag einen Überblick über anstehende Gesetzesänderungen und Neuerungen sowie Gestaltungs- und Handlungsempfehlungen für deinen Jahresabschluss. Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Arbeitshilfe Krisenmanagement

Das neue Unternehmensstabilisierungs- und –restrukturierungsgesetz (StaRUG) ist Bestandteil des seit Anfang 2021 geltenden Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG). Im StaRUG ist vor allem die Krisenfrüherkennung und das Krisenmanagement bei haftungsbeschränkten Unternehmensträgern, z.B. GmbHs, geregelt.
Mehr Informationen >>

Kosten-Nutzen-Analyse einer Photovoltaik-Investition

Mit diesem Excel-Tool lassen sich die Auswirkungen unterschiedlicher Parameter und Annahmen verdeutlichen, wie beispielsweise der Nutzen nach Steuern und Abgaben aus einer Photovoltaik-Investition. Die Kosten-Nutzen-Analyse berücksichtigt unter anderem Unterschiede bei Privat-Investoren und Unternehmen, 
Betriebskosten und Grenzsteuersatz.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.