Ich habe am 31.12.2022 eine Schlussbilanz erstellen lassen und kehre mit dem Jahr 1.1.2023 zur EÜR zurück. Ich arbeite mit dem SKR03. (Die Überleitungsrechung von Bilanz -> EÜR wurde schon erstellt und soll hier nicht Thema sein.)
Einige wenige Buchungen des Jahres 2023 hatte ich damals im Buchungsprogramm eingetragen, "als ob" ich noch bilanzieren müsste. Die jetzt "fehlerhaften" Buchungen werden natürlich storniert und sollen für das Jahr 2023 dann EÜR-konform wieder eingebucht werden.
Es geht also z.B. um eine Ausgangsrechnung die ich in Höhe von 635,00 EUR (7% MwSt.) am 10.12.23 an einen Kunden gestellt habe, dieser hat die Rechnung mit Banküberweisung am 17.01.2024 bezahlt.
Wenn ich das richtig verstanden habe, muss bei der EÜR der Umsatzsteuerbetrag dieser Rechnung für das Jahr 2023 vorangemeldet werden (41,54 EUR), auch wenn die Zahlung erst im Folgejahr eintrifft bei mir.
Wenn ich die Zahlung - wie bisher geschehen - für den 10.12.2023 einbuche: Debitor an Umsatzerlös (10002 an 8300) 635,00 wird ja alles im Jahr 2023 erfasst, was nach EÜR ja nicht korrekt ist.
Welche Konten muss ich bebuchen damit diese Rechnung korrekt im Buchungsprogramm verarbeitet wird?
(Ich nutze TZEasyBuch Bilanz, falls das von Belang ist.)
Irgendwie stehe ich gerade vor einer Wand und weiß nicht, wie ich das einbuchen soll, auf welche Konten, damit nur der Steuerbetrag im Jahr 2023 anfällt und die Betriebseinnahme der Rechnung im Jahr 2024. Hab mir auch schon die Finger wund gesucht aber einfach kein passendes Buchungsbeispiel gefunden.
Vielen Dank und einen schönen Sonntag,
Richard