EÜR - Ausgangsrechnung erstellt im alten Jahr, bezahlt im neuen Jahr - wie buchen

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EÜR - Ausgangsrechnung erstellt im alten Jahr, bezahlt im neuen Jahr - wie buchen
Guten Tag allerseits!

Ich habe am 31.12.2022 eine Schlussbilanz erstellen lassen und kehre mit dem Jahr 1.1.2023 zur EÜR zurück. Ich arbeite mit dem SKR03. (Die Überleitungsrechung von Bilanz -> EÜR wurde schon erstellt und soll hier nicht Thema sein.)

Einige wenige Buchungen des Jahres 2023 hatte ich damals im Buchungsprogramm eingetragen, "als ob" ich noch bilanzieren müsste. Die jetzt "fehlerhaften" Buchungen werden natürlich storniert und sollen für das Jahr 2023 dann EÜR-konform wieder eingebucht werden.

Es geht also z.B. um eine Ausgangsrechnung die ich in Höhe von 635,00 EUR (7% MwSt.) am 10.12.23 an einen Kunden gestellt habe, dieser hat die Rechnung mit Banküberweisung am 17.01.2024 bezahlt.

Wenn ich das richtig verstanden habe, muss bei der EÜR der Umsatzsteuerbetrag dieser Rechnung für das Jahr 2023 vorangemeldet werden (41,54 EUR), auch wenn die Zahlung erst im Folgejahr eintrifft bei mir.

Wenn ich die Zahlung - wie bisher geschehen - für den 10.12.2023 einbuche: Debitor an Umsatzerlös (10002 an 8300)  635,00  wird ja alles im Jahr 2023 erfasst, was nach EÜR ja nicht korrekt ist.

Welche Konten muss ich bebuchen damit diese Rechnung korrekt im Buchungsprogramm verarbeitet wird?

(Ich nutze TZEasyBuch Bilanz, falls das von Belang ist.)

Irgendwie stehe ich gerade vor einer Wand und weiß nicht, wie ich das einbuchen soll, auf welche Konten, damit nur der Steuerbetrag im Jahr 2023 anfällt und die Betriebseinnahme der Rechnung im Jahr 2024. Hab mir auch schon die Finger wund gesucht aber einfach kein passendes Buchungsbeispiel gefunden.

Vielen Dank und einen schönen Sonntag,
Richard
Hallo Richard,

so wie ich den Sachverhalt verstanden habe, ist das Jahr 2022 mit einer Bilanz abgeschlossen worden.

Für das Jahr 2023 musst du eine EÜR erstellen. Was hast du denn im Jahr 2023 für eine Versteuerung gewählt ? Die Ist-Versteuerung oder die Soll-Versteuerung.

Du kannst natürlich auch bei einer EÜR die Forderung, die noch nicht bezahlt wurde über ein Debitorenkonto buchen. Das ist völlig korrekt.

Aber der Buchungssatz am 10.12. 23 ist stimmt nicht. Du kannst da ja noch nicht die Zahlung einbuchen, weil diese noch nicht erfolgt ist.
Debitor an Umsatzerlös ist hier falsch.

Es müsste heißen: Kunde XY an Saldenvorträge Debitoren und Saldenvorträge Sachkunden an Umsatzsteuer nicht fällig


Ich habe in der Datenbank im Haufe Finance Office Premium  recherchiert.(Jahresabschluss, Forderungskonten bei 4/3 Rechnung )

"Bei der IST Versteuerung kann der Eröffnungsbestand des Kontos Umsatzsteuer nicht fällig 19%  1766 vorgetragen werden:
Saldenvorträge Sachkonten an Umsatzsteuer nicht fällig 19%

Bei der IST Versteuerung wird die Umsatzsteuer automatisch auf das Konto Umsatzsteuer nicht fällig gebucht (nur automatisch mit derm DATEV Programm)
Buchungssatz: Debitoren an Erlöse

Also der Steuerbetrag fällt nicht in 2023 an bei IST Versteuerung. Da bucht man über das Konto Umsatzsteuer nicht fällig.

Anders sieht es bei SOLL Versteuerung aus. Da muss man dann anders buchen.

Also lies dich da mal im Haufe ein. Leider kann ich dir hier nicht den Link schicken, da dieser gleich gelöscht wird.

Wenn du nicht klar kommst, schreibe nochmals.
Hallo Richard,

hier kommt Teil 2 bei SOLL Versteuerung. Es geht hier immer noch um das Thema Forderungen bei Einnahmeüberschussrechnung

Quelle: Datenbank Haufe Office Finance Premium:
Konto SKR 03
9895 im Soll an 9893 Umsatzsteuer in den Forderungen zum allgemeinen Steuersatz

Hinweis: Statistische Buchung

Letztere ist eine statistische Buchung, welche den Ausweis der in den Forderungen enthaltenen Umsatzsteuer-Voranmeldung bewirkt.
Die Veränderung der Forderungen wird netto bei den Einnahmen ausgewiesen.

Buchungsvorschlag neues Buchhaltungsjahr (also hier 2024): Vortrag Anfangsbestand Debitoren

Konto 13200 Kunde an 9008 Saldenvorträge Debitoren

Buchungsvorschlag in 2024 : Rückgängig machen statistische Buchung Vorjahr

9893 Umsatzsteuer in den Forderungen zum allgemeinen Steuersatz an 9895

Also hier wird das wieder aufgelöst. Allerdings ist das ausgelegt für DATEV. Ich nehme an, dass das dein Buchhaltungsprogramm nicht "im Sortiment" hat, das heisst
dass diese Konten von deinem Buchhaltungsprgrogramm nicht angeboten werden. Deshalb ist DATEV ja auch so teuer. Die haben für alles eine Lösung.

Buchungsvorschlag : Begleichung der offenen Forderungen

Bank an Kunde

Diese Datenbank kann man auch kostenlos 4 Wochen. Dazu muss man sich dort registrieren. Also da schauen die Mitarbeiter von den Steuerbüros auch immer nach.

Allerdings ist das alles DATEV lastig, ausgelegt auf DATEV. DATEV ähnliche Programme sollten das auch können.

Bei deinem eigenen Buchungsprogramm musst du halt schauen, was dort möglich ist.

ES gibt auch noch die Möglichkeit die Umsatzsteuer bei der SOLL Versteuerung händisch selbst auszurechnen und den Betrag dann bei der Umsatzsteuervoranmeldung im Jahr 2023 händisch dazuzurechnen, wenn man es gar nicht mit dem Programm hinbekommt.
Aber das ist eigentlich nicht Sinn und Zweck eines Buchhaltungsprogramms, das man ja zu dem Zweck kauft, damit das das Programm ausrechnet.
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