Entschädigung Versicherung bei Kfz Unfall - Privatanteil? (Fahrtenbuchmethode)

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Entschädigung Versicherung bei Kfz Unfall - Privatanteil? (Fahrtenbuchmethode)
Guten Abend,

ich besitze ein Kfz, das sich im Betriebsvermögen befindet (>80% betriebliche Nutzung). Der Privatanteil wird per Fahrtenbuch ermittelt und die Kosten jeweils am Ende des Veranlagungszeitraums (Quartal) entsprechend gekürzt.

-> Frage nebenbei: ist die Herausrechnung des Privatanteils per Quartal statthaft oder muss dies zwingend am Jahresende erfolgen? Die Frage geht mir manchmal durch den Kopf...

Jedenfalls, ich hatte mit dem Fahrzeug einen Unfall im Ausland. Gegnerische Versicherung (Ausland) erstattete die Kosten. Nun lese ich, dass hier der Privatanteil herausgerechnet werden darf, was plausibel erscheint. Ist dem so? Wie kann dies am besten gebucht werden?

1a.) Buchung der Erstattung in voller Höhe als "Einnahme" auf 4520 (Kfz-Versicherungen)?
1b.) Kürzung um den Privatanteil als "Ausgabe", sprich 8924 an 1880 (SKR03)?

Oder gleich:

2.) Buchung der um den Privatanteil gekürzten Erstattung als "Einnahme" auf 4520 (Kfz-Versicherungen)?

Mir erscheint 1a/1b plausibler.

Welchen privaten Nutzungsanteil nehme ich her? Sicherlich den aus jenem Quartal ermittelten, in dem die Erstattung auf meinem Konto eintraf? Oder aus dem Quartal, in dem der Unfall stattfand?

Ich freue mich über Meinungen.

Beste Grüße
Ch. Egel
Hallo chris,

Frage nebenbei kann ich gleich beantworten:
Es ist sinnvoll, den privaten Anteil in das Quartal reinzunehmen und nicht bis an das Jahresende zu warten.
Wenn du Quartaler bist, also die Umsatzsteuervoranmeldung im Quartal abgeben musst, bekommst du auch eine BWA für das Quartal.
(normalerweise vom Steuerberater)
Diese soll ja aussagekräftig sein und das Abbild deiner wirtschaftlichen Tätigkeiten darstellen. Also auf jeden Fall reinnehmen.

Als ich noch beim Steuerberater gearbeitet habe, habe ich sogar den privaten Nutzungsanteil bei betrieblichen PKW nach der 1 % Regelung
monatlich gebucht, wenn die Mandanten monatlich eine BWA gebraucht haben.

Buchung der Versicherungsentschädigung:

1200 an 2742 Versicherungsentschädigungen und Schadensersatzleistungen mit dem Nettobetrag ohne Ust.

Mir erscheint Variante 1a/1b plausibler, da es besser ist dies in zwei getrennten Geschäftsvorfällen zu erfassen.

Buchung des Privaten Nutzungsanteils:

8900 Unentgeltliche Werteabgaben an 8921 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19% Ust.

Da steht, dass man das Konto 8924 nur nimmt, wenn man mit dem Auto steuerfreie Umsätze macht zum Bsp als Arzt oder Versicherungsvertreter.
Da ich nicht weiß, was du für ein Unternehmer bist, rate ich dir, nochmals das Konto zu prüfen.

Zu der dritten Frage schreibe ich meine persönliche Meinung.
Du buchst den privaten Nutzungsanteil für jedes Quartal so wie du ihn ermittelt hast und nicht das eine in ein anderes Quartal nehmen.

LG
Zum Jahresende steht das Verhältnis betriebliche:private Fahrten fest.
Zu dem Zeitpunkt des Jahresabschlusses kannst Du aus 2742 Versicherungsentschädigungen den Privatanteil als Privateinlage buchen. Schließlich ist Dein privates Geld auf dem betrieblichen Bankkonto geblieben. Deswegen Privateinlage als Gegenkonto.
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