ein Gesundes Neues Jahr wünsche ich.
Ich habe ein paar Denkfehler bezüglich der Privatentnahmen und Einlagen und ein paar anderen Dingen. Ich würde mich freuen, wenn mir jemand kulanterweise helfen könnte.
Fall 1: Im Jahr 2021 habe ich ein neuwertiges IPhone über mein Kleinunternehmen gekauft zur Nutzung als MotionCapture Kamera (nicht zum telefonieren). In diesem Jahr habe ich es als GWG mit 250 Euro abgeschrieben.
Jetzt möchte ich in 2024 eine private Sim-Karte einlegen und es auch zum telefonieren nutzen (also auch privat).
Frage: Müsste ich dann jedes mal, wenn ich telefoniere, dass als Betriebseinnahme angeben oder fällt das weg, da ja schon vollständig im Jahr 2021 abgeschrieben wurde und keine Laufenden Kosten vorhanden sind.
Als Kleinunternehmer unterliege ich nicht der Umsatzsteuer...
Fall 2:
Telefonkosten von privat kann ich ja theoretisch voll absetzen, wenn ich sie auch betrieblich nutze, muss dann aber den Anteil für privat schätzen und als Einnahme buchen. Das ist mir klar.
Frage: Da der Anschluss aber vom Privatkonto bezahlt wird, müsste ich dann auch noch zusätzlich in der EÜR den vollen Betrag als Privateinlage buchen?
Fall3:
Nehmen wir an ich habe Versandkosten mit meinem privaten Bargeld bezahlt, weil die Post keine Kreditkarte (Firma) akzeptiert. Jetzt will ich das aber absetzen, Beleg habe ich.
Frage: Muss ich jetzt auch Privateinlage buchen . Und dann noch als Betriebsausgabe?.
Ich hab das jetzt so gemacht, dass ich den Beleg von der Post genommen habe und es als Portokosten verbucht habe und das Geld zurück aufs Privatkonto überwiesen habe und ich habe keine Privateinlage gebucht.
Ein gesundes neues Jahr