Eine UG muss ja nach § 5a GmbH eine gesetzliche Rücklage iHv 25% vom Jahresüberschuss (sofern vorhanden) bilden. Das Rücklagenkonto ist doch nur ein rein buchhalterisches Konto, wenn ich beispielsweise 10.000 € Jahresüberschuss habe, buche ich 2.500 € als gesetzliche Rücklage. Muss ich dann auch 2.500 € auf ein anderes Bankkonto überweisen?
Wenn ich nach 10 Jahren dann beispielsweise die 25.000 € in die Rücklagen gebucht habe, dann könnte ich ja die UG in eine GmbH umwandeln, wofür ich ein Stammkapital von 25.000€ benötige. Was wäre wenn ich zwar buchhalterisch diesen Wert erreicht habe, aber praktisch gesehen (zu dem Zeitpunkt) keine 25.000 € als liqiudes Mittel auf der Bank habe (z.B. wegen hoher Rechnungen in dem Jahr) -> Dann kann ich ja gar nicht umwandeln, weil ich ja das Geld nicht habe, buchhalterisch würde es aber aussehen, dass ich die 25.000 € habe weil das Rücklagenkonto diesen Wert aufweist.
Fragen:
- Muss ich den Betrag, den ich buchhalterisch als Rücklage bilden, dann z.B. auf ein gewisses Konto bei der Bank überweisen oder sind die 25.000 € nur ein buchhalterischer Wert?
Wie lauten die Buchungssätze, wenn ich 10.000 € Jahresüberschuss habe und 2.500 € dann als Rücklage bilden soll?
Bin ich zu doof das zu rallen?

Ich tu mich noch schwer diese Kapitalkonten im Zusammenhang mit liquiden Mitteln zu verstehen. Wenn ich z.B. ne GmbH habe, und 25.000 € einzahle buche ich ja Bank an Gezeichnetes Stammkapital. Das Geld gebe ich ja aber im Laufe der Zeit aus, somit ist die Bank irgendwann vielleicht 0€ trotzdem steht in meinem Kapitalkonten, dass ich Kapital von 25.000 € habe. Oder sagen die 25.000€ nur aus, wie mein Anlagevermögen beispielsweise finanziert wurde? (durch mein Stammkapital)