unsere Schwestergesellschaft in Frankreich hat für alle Arbeitnehmer Pullover eingekauft und zu einem günstigeren Preis an die Arbeitnehmer in Frankreich und in Deutschland abgegeben.
Wie verbucht man am besten diesen Sachverhalt? Stellt der Unterschiedsbetrag zwischen Einkauf in Frankreich und den Einnahmen ( die AN bezahlen den günstigeren Betrag bar in die Kasse ein) einen geldwerten Vorteil für die Arbeitnehmer dar?
Wird bei diesen Vorgang auch die Umsatzteuer berührt, es liegt eine Lieferung aus dem EU-Ausland vor.
Bis jetzt wurde gebucht in Frankreich: so. Aufwendungen / Lieferant.
In Deutschland : Kasse an durchlaufende Posten.
Reicht jetzt die Buchung durchlaufende Posten an Bank (bei Überweisung des eingesammelten Betrages nach Frankreich) um den Vorgang abzuschliessen oder muss noch eine Rechnung von der Schwestergesellschaft in Frankreich gestellt werden?
Danke für einen Tip
Grüsse
Kimstern