im Jahr 2022 wurde aus Versehen am Jahresende eine Rechnung doppelt bezahlt. Für den zuviel gezahlten Betrag wurde eine Forderung und zusätzlich eine aktive Rechnungsabgrenzung gebildet.
Der zuviel gezahlte Betrag wurde im Jahr 2023 vom Lieferanten durch zwei nicht abgebuchte Rechnungen ausgeglichen.
Wir verwenden den SKR 49 (keine Debitoren/Kreditoren)
2023 gibt es also die Buchungen Aufwand 2302 an 0990 ARAP sowie den Forderungssaldo aus 2022.
Um die ARAP auszugleichen können wir zwar den Betrag mit der nicht abgebuchten Rechnung ausgleichen, aber es bleiben ja noch die Forderungen übrig, die nicht gegen ein Bankkonto gebucht werden können, da es schlicht keine Abbuchung der Rechnungen gab.
Vielen Dank!
Charly