Jetzt wird' doch etwas übersichtlicher.
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filobu schreibt: Es sollen jedoch Teile, die auf Lager liegen, verschrottet werden, da es sich um Teile handelt, die nicht mehr verbaut werden können, da sich die Maschinen in der Zwischenzeit geändert haben. Daher soll ein großer Batzen körperlich verschrottet werden. |
In dem Fall dürfte wohl nichts gegen eine Verschrottung sprechen, weder handels- noch steuerrechtlich und
Konto 6905 „Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens“ das richtige sein.
Die Verschrottung muss aber dokumentiert und belegt werden!
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filobu schreibt: Ebenfalls soll der Lagerbestand, dessen Einkaufspreis unter 5,-- Euro/Stck. liegt, ausgebucht werden und zukünftig sofort in den Materialverbrauch gebucht werden. |
Das verstehe ich nicht so ganz?
Warum möchtest du diese Teile ausbuchen?
Den Bestand kannst du nicht ausbuchen, die Teile sind nun mal auf dem Lager und noch nicht verbraucht worden!
Nur die Bestandsveränderung, die sich laut körperlicher Inventur und Buchbestand ergibt wird entweder als Aufwand (Materialverbrauch) bei einem Minderbestand bzw. gegen den Aufwand bei einem Mehrbestand am Ende des GJ gebucht.
Gruß
Andreas