
ich benötige mal wieder eure Hilfe.
Diesmal geht es um die korrekte Verbuchung der Umweltprämie.
Es sind zwar hier und dort schon einige Themen erstellt, aber nicht explizit passend zur neusten Anpassung im Zuge des Konjunkturpakets.
Der Bonus besteht aus zwei Teilen:
• 3 TEUR – Herstelleranteil. Wird bereits in der Leasingrate berücksichtigt bzw. vom Hersteller vom Netto-Listenpreis abgezogen.
• 6 TEUR – Echter Zuschuss durch die Bundesregierung, welcher als Leasingsonderzahlung direkt die Leasingrate reduziert.
Bzw. die AHK bei einem Kauf reduziert.
Für die Leasingsonderzahlung i.H.v. 6 TEUR muss ich in Vorleistung gehen.
Allerdings ist diese Sonderzahlung brutto, ich kann also die VSt. i.H.v. 16 % abziehen.
Im Normallfall hätte ich die Leasingsonderzahlung über die Laufzeit des Vertrags verteilt.
Da ich die geleistete Leasingsonderzahlung aber von der BAFA erstattet bekomme, ist das meiner Meinung nach nicht notwendig.
Die Frage ist, wie ich mit der VSt. umgehe? Ich bekomme von der BAFA 6TEUR und muss nur 5172,41 Euro (netto) als Sonderzahlung leisten.
Eigentlich müsste ich nun die MwSt. über die Laufzeit verteilen.
Ich hab schon im Internet recherchiert, allerdings sind die dort genannten Lösungen, meiner Meinung nach, nicht richtig.
Viele Steuerberater verteilen die Sonderzahlung auf die Leasingdauer und buchen den „Zuschuss“ auf das Konto Investitionszuschuss.
Das ist meiner Meinung aber nicht korrekt.
Der Zuschuss von der BAFA ist ein echter Zuschuss, mindert die Anschaffungskosten bzw. muss als Leasingsonderzahlung weitergereicht werden.
Auch letzteres mindert die Anschaffungskosten bzw. reduziert die Rate.
Man könnte den BAFA-Bonus auch gleich an die Leasinggesellschaft abtreten, was in unserem Fall die Leasinggesellschaft aber nicht möchte.
Wie seht ihr den Vorgang?
Viele Grüße
Alexander