Umbuchungsmitteilung vom Finanzamt verbuchen

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Umbuchungsmitteilung vom Finanzamt verbuchen
Guten Abend  :wink1:

Ich hoffe hier in der Runde einen Geistesblitz zu erhalten, ich komme selbst einfach nicht weiter.  :evil:  :cry:

Ich mache seit einiger Zeit für meinen Schwager die Buchhaltung und bisher gab es damit keine großen Probleme. Es handelt sich dabei um ein Einzelunternehmen, die Gewinnermittlung läuft nach EÜR, Ist Versteuerung mit monatlicher Umsatzsteuervoranmeldung.

Es geht im Kern darum dass ein neues Fahrzeug angeschafft worden ist und hierfür die Rechnung zu spät bei ihm ankam, was zu einer Korrektur der USt-Voranmeldung geführt hat.

Aus einer bereits durch getätigten Zahlung für den korrigierten Voranmeldezeitraum wird nun eine Gutschrift die er erhalten hat, sie ist 1200 - 1780 verbucht worden. Das FA hat hierbei allerdings eine Aufrechnung mit einer anderen USt-Va vorgenommen, die zu dem Zeitpunkt noch nicht bezahlt war. Dies wurde per Umbuchungsmitteilung mitgeteilt.

Nun muss noch die aufgerechnete USt Zahlung in Höhe von 2710,10€ auf 1780 - 2683,60€ und 4396 - 26,50€ abgelichtet werden, allerdings stehe ich bei dem Gegenkonto auf dem Schlauch. Die USt Zahlungen werden sonst immer direkt bei der Zahlung 1780 - 1200 gebucht. Das Fa ist nicht als Kreditor angelegt.

Kann mich bitte jemand erlösen und Licht ins Dunkel bringen?  :idea:
Hallo Hoffnungslose91,

mein 1. Ansatz:
Du kannst natürlich auch bei einer Einzelfirma auch ein Kreditorenkonto anlegen und über Kreditor buchen. Da spricht ja nichts dagegen.

mein 2. Ansatz:
Du bildest die ganzen internen Umbuchungen gar nicht buchhalterisch ab, sondern buchst nur den Geldfluss gegen Bank.
Also strikt nur den Kontoauszug buchen. Mehr muss man bei einer EÜR nicht machen.
Also wenn da was aufgerechnet wurde
und jetzt noch ein Zahlbetrag übrigbleibt, wartest du bis diese Zahlung getätigt wurde und verbuchst diese. Wenn da noch Zwangsgelder und Gebühren drauf
sind, machst du ein Zahlsplitt.
Da sich ja alles um Umsatzsteuervorauszahlungen handelt würde ich auch das Konto 1780 beibehalten.

Um aber die Kontenabstimmungen zu machen, müsste ich sehen, wie alles verbucht worden ist.
Das 1780 ergibt sich ja als Summe aus der geschuldeten Umsatzsteuer und der abziehbaren Vorsteuer. Und das sind auch die Gegenkonten dafür, etwa bei 19% 1776 und 1576. Was das FA zahlt oder abzieht, wird in der Tat direkt 1780 an 1200 gebucht, neben der Strafe natürlich.

Die Korrektur der Umsatzsteuervorerklärung ist allerdings nicht koscher gewesen: Die ausgewiesene Umsatzsteuer kann erst dann als Vorsteuer gezogen werden, wenn neben der Lieferung auch die Rechnung vorliegt - sonst fehlt ja der notwendige Ausweis der Umsatzsteuer als Abzugsvoraussetzung. Dabei ist ganz egal, warum die Rechnung später angekommen sein mag als erwünscht, und auch ganz egal, welches Rechnungsdatum auf dem Rechnungsdokument angegeben ist (auch das Datum der Zahlung ist ohne jeden Belang, aber das stand hier wohl nicht in Diskussion). Das bedeutet, eine Rechnung kann definitorisch nie "zu spät" im Sinne einer Umsatzsteuervoranmeldung kommen.

Was passieren kann ist, dass eine bereits eingegangene Rechnung bei der Umsatzsteuervoranmeldung übersehen wurde. Nur dann würde ein solches Szenario eintreten. Dazu würde auch eher passen, dass der Unternehmer das Auto schon bezahlt hatte, dafür lag ihm ja nach dem üblichen Vorgehen beim Autokauf eine Rechnung vor.

Wäre die Rechnung tatsächlich verspätet angekommen, hätte man korrekterweise
1548 Vorsteuer 19% in Folgeperiode abziehbar an 1200 Bank
gebucht und im Monat des Rechnungseingangs dann
1576 Abziehbare Vorsteuer 19% an 1548 Vorsteuer in Folgeperiode abziehbar
und das wäre dann erst im Monat des Rechnungseingangs auf 1780 angekommen.
Hallo und vielen Dank für die Antworten  :wink1:

Zitat
Fachkraft schreibt:
Hallo Hoffnungslose91,

mein 1. Ansatz:
Du kannst natürlich auch bei einer Einzelfirma auch ein Kreditorenkonto anlegen und über Kreditor buchen. Da spricht ja nichts dagegen.

Das hört sich im Grunde ganz gut an aber wie genau löse ich dann die Buchungen auf? Wenn ich nun im SKR03 das FA mit 1600 an 1545 (Umsatzsteuerforderungen) buche, müsste ich ja in der Gegenbuchung mit 1780 und 4396 an 1600 auflösen?  :?:
Dann habe ich aber 1545 nicht ausgeglichen.  


Zitat
...
mein 2. Ansatz:
Du bildest die ganzen internen Umbuchungen gar nicht buchhalterisch ab, sondern buchst nur den Geldfluss gegen Bank.

Den Geldfluss habe ich ja praktisch nicht. Es wurde eine USt-Va abgegeben und bezahlt. Die Fahrzeugrechnung kam später ins Haus, auf den Monat ausgestellt der bereits abgerechnet worden ist. Die Rechnung wurde erfasst, die Voranmeldung korrigiert und dann kam vom Finanzamt die Rückzahlung und die Umbuchungssmitteilung.

Die Erstattung vom FA ist längst verbucht, mir geht es nur um die Umbuchungsmitteilung und die vorgenommene Verrechnung mit einer Voranmeldung die zu dem Zeitpunkt noch nicht bezahlt war.


Zitat
Einzelbilanzer schreibt:...

Die Korrektur der Umsatzsteuervorerklärung ist allerdings nicht koscher gewesen: Die ausgewiesene Umsatzsteuer kann erst dann als Vorsteuer gezogen werden, wenn neben der Lieferung auch die Rechnung vorliegt - sonst fehlt ja der notwendige Ausweis der Umsatzsteuer als Abzugsvoraussetzung.

Doch, das was koscher, es ist ja nichts ohne Beleg gebucht worden. Der Monat ist abgerechnet worden ohne das Fahrzeug zu erfassen, daher gab es nicht die erwartete USt Erstattung sondern eine Zahlung die auch getätigt worden ist. Dann kam die Rechnung schließlich, war aber auf den bereits abgeschlossenen Monat datiert, daher ist für diesen Monat die USt-Va korrigiert worden.
Hallo Hoffnungslose91,

es ist natürlich immer schwierig als außenstehende Person, die die bisherige Buchhaltung nicht kennt, sich in den Fall reinzudenken.
Wir sehen ja nicht, was du siehtst zum Beispiel die einzelnen Kontostände im SOLL und HABEN und die Salden.

Ich weiß auch nicht, ob du bei den Jahresabschlussarbeiten bist und deshalb die Konten bereinigen oder einen Kontoabschluss machen musst.
Erst wenn am Jahresabschluss und der kann auch unterjähig sein eine Forderung an das Finanzamt besteht, bucht man das dann auf Kreditor.

Grundsätzlich ist die Buchhaltung dazu da, die Geldströme, Zufluss und Abfluss buchhalterisch abzubilden sprich den Bankkontoauszug/Kasse zu buchen.
Alles andere ist "interne" Buchhaltung.
Ich bin immer noch der Meinung, dass du die aufgerechnete Umsatzsteuervoranmeldung nicht abbilden musst, weil wir hier bei der EÜR sind und nicht bei
bei Bilanz, wo die doppelte Buchhführung gemacht wird.

LG
Zitat
Hoffnungslose91 schreibt:
Wenn ich nun im SKR03 das FA mit 1600 an 1545 (Umsatzsteuerforderungen) buche
1600 sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - welche Lieferungen oder Leistungen soll der Unternehmer an das Finanzamt erbracht haben?

Es ging darum, dass man das FA als Kreditor anlegen könnte, also mit einem eigenen Konto. Kreditorenkonten beginnen bei 70000 (außerhalb des SKR). Das hilft allerdings bei der Problembetrachtung wenig, weil Du ja schon die Buchung gegen 1200 Bank nicht aufgelöst bekommst - da hilft Dir ein Zwischenlagerungskonto, das sich direkt mit 1200 austauscht, keinen Schritt weiter.

Zitat
Hoffnungslose91 schreibt:
mir geht es nur um die Umbuchungsmitteilung und die vorgenommene Verrechnung mit einer Voranmeldung die zu dem Zeitpunkt noch nicht bezahlt war
Wenn Du abziehbare Vorsteuer und geschuldete Umsatzsteuer vorher korrekt gebucht hast, ergibt sich von selber eine 0 (bis auf die Strafe, die Du schon richtig erfasst hattest).

Zitat
Hoffnungslose91 schreibt:
Doch, das was koscher, es ist ja nichts ohne Beleg gebucht worden.
Nein, das war nicht koscher.

Zitat
Hoffnungslose91 schreibt:
Dann kam die Rechnung schließlich, war aber auf den bereits abgeschlossenen Monat datiert, daher ist für diesen Monat die USt-Va korrigiert worden.
Wenn Du nicht lesen möchtest, was man Dir schreibt, solltest Du vorher nicht fragen. Das wirkt unhöflich.
Zitat
Fachkraft schreibt:
Hallo Hoffnungslose91,

es ist natürlich immer schwierig als außenstehende Person, die die bisherige Buchhaltung nicht kennt, sich in den Fall reinzudenken.
Wir sehen ja nicht, was du siehtst zum Beispiel die einzelnen Kontostände im SOLL und HABEN und die Salden.

Ja, klar. Ich bin auch sehr dankbar dafür dass ihr mir dennoch beim denken helft  ;)

Zitat

Ich bin immer noch der Meinung, dass du die aufgerechnete Umsatzsteuervoranmeldung nicht abbilden musst, weil wir hier bei der EÜR sind und nicht bei
bei Bilanz, wo die doppelte Buchhführung gemacht wird.
LG

Hm, ich muss doch aber dennoch beim Jahresabschluss den tatsächlichen Stand von 1780 ablichten und da fehlt mir ja gegenwärtig die Umbuchung noch  :denk:

Zitat

1600 sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - welche Lieferungen oder Leistungen soll der Unternehmer an das Finanzamt erbracht haben?

Sicher, ich habe damit nur den Ansatz aufgreifen wollen von dem man immer wieder mal liest, das FA als Kreditor zu führen.

Zitat

Wenn Du abziehbare Vorsteuer und geschuldete Umsatzsteuer vorher korrekt gebucht hast, ergibt sich von selber eine 0 (bis auf die Strafe, die Du schon richtig erfasst hattest).

Es wird alles nach Beleg gebucht, die Vorsteuern sind also korrekt erfasst und die geschuldete USt wird bei Zahlung immer direkt gegen Bank gebucht. Ich weiß jetzt also wie ich das Problem nicht lösen kann und ich bin mir sicher dass ein routinierter Buchhalter hier und da anders vorgehen würde aber ich habe die Unterlagen so übernommen und nach dem Schema fortgeführt.  

Mir liegt es außerdem fern unfreundlich zu sein, entschuldige wenn es so bei dir angekommen ist. Ich fische nur einfach im Trüben und brauche etwas Hilfe  :cry:
Wenn ich deiner Meinung nach nicht richtig reagiert habe, dann liegt es vielleicht daran dass ich überfordert bin, sry.  :(
Zitat
Hoffnungslose91 schreibt:
Ich fische nur einfach im Trüben und brauche etwas Hilfe
Mein Beitrag zu Deiner Hilfe wird leider seit Tagen nicht freigegeben. Warum das so ist, erfährt man nicht.
Insgesamt ist das durch die (sehr langsame) Beitragsfreigabe ein unbefriedigendes Forum.
Tut mir leid.
Hallo,
der Beitrag wurde eigentlich bereits freigegeben!? .. :denk:

Bitte entschuldigt, falls es einmal länger dauert mit der Freigabe der Beiträge. Die Vormoderation durch uns ist leider notwendig, um die vielen Spam und Phishing-Beiträge gar nicht erst online gehen zu lassen. Und wir können leider auch nicht alle paar Minuten schauen, ob ein Beitrag neu eingegangen ist. An Feiertragen und Wochenende kann es auch mal etwas länger dauern.

PS: Und bitte bedenkt, dieses Forum ist für alle Teilnehmer ein kostenfreier Service.

VG, Enrico Reimus
Redaktion
Zitat
Redakteur schreibt:
der Beitrag wurde eigentlich bereits freigegeben!? ..
Dann ist er irgendwo in den Tiefen des Webs verschwunden - ich hatte in dem Beitrag nochmals dargelegt, dass ein Vorsteuerabzug erst bei Vorliegen der Rechnung möglich ist und anhand der geschilderten Historie einmal die einzelnen Buchungen der Monate dargestellt, die zu einem Saldenausgleich kommen.

Vielleicht habe ich es nur nicht gefunden, aber wenn ich das richtig erkenne, kann man seine Beiträge zwischen dem Absenden und dem (erfolgreichen) Freigeben auch selber nicht mehr sehen, ich kann da also wohl leider auch nicht mit der Recherche unterstützen, was da passiert sein mag.
Bearbeitet: Einzelbilanzer - 10.05.2024 14:15:12
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