als neuer Bilanzierer (Einzelunternehmer) frage ich mich, wie man sim SKR04 bucht, wenn man im Januar eine Telefonrechnung für den Dezember erhält.
Ich lese mitunter, man kann erst zu dem Zeitpunkt buchen, zu dem die Höhe der Verbindlichkeit feststeht, also ja frühestens mit Rechnungserhalt (gilt das auch für Flatrates? Hier könnten ja theoretisch Zusatzleistungen hinzukommen, etwa für Auslandstelefonate - oder muss man da nachhalten, ob man welche geführt hat und wenn nein wäre es sicher, wenn ja wäre es unsicher und man müsste unterschiedlich buchen?).
Nehmen wir an, ich erhalte am 05.01. die monatlich wiederkehrende Handyrechnung für den vorhergehenden Dezember und bezahle die am 15. Januar. Die 10-Tage-Regel, nehme ich an, gilt bei Bilanzierung nicht (stimmt das?).
Ich würde nun buchen:
- Im Dezember:
Nettobetrag 6805 (Telefon) an 3500 (Sonstige Verbindlichkeiten)
Vorsteuer 1434 (Vorsteuer im Folgejahr abziehbar) an 3500 (Sonstige Verbindlichkeiten)
- Im Januar nach Eingang der Rechnung, die meiner Erwartung voll entspricht:
Nettobetrag 6805 (Telefon) an Personenkonto
Vorsteuer 1406 (abziehbare Vorsteuer) an 3500 (Sonstige Verbindlichkeiten)
- Im Januar nach Bezahlung der Rechnung:
Nettobetrag Personenkonto an Bank (1800)
Passt das so? Denke ich zu kompliziert? Oder zu einfach?
Wie buche ich das nach Gewissheit über die Höhe der Forderung (Rechnungseingang), wenn ich den Dezember schon abgeschlossen habe? Etwa, wenn ein anderer Rechnungsbetrag und damit Vorsteuer anfällt als ich antizipiert hatte?
Vielen Dank.