Photovoltaikanlage

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Photovoltaikanlage, Kauf einer Photovoltaikanlage
Sehr geehrte Forennutzer,

ich habe folgende Frage:

Eine Kapitalgesellschaft kauft eine Photovoltaikanlage (Anlageobjekt) für 756,00 Euro (brutto).
Die Abschreibung erfolgt über 20 Jahre. Jährlich werden 52,00 Euro als Ertrag
ausgewiesen.

1. Wie erfolgt die Verbuchung des Kaufs?
2. Wie erfolgt die Verbuchung der Abschreibung?
3. Wie erfolgt die Verbuchung des Ertrages?

Vielen herzlichen Dank.
:denk:
Bearbeitet: mailbuch - 17.08.2011 19:19:28
Hallo,

zu 1. ist die AUF dem Dach oder IM Dach integriert ? Für was wird der Strom verwendet, für eine ganz spezielle Sache oder ganz normal eingespeist/Hausstrom etc. ?

Wenn nicht beim Gebäude aktiviert dann Buchungssatz: Solaranlage an Bank (oder halt noch übern Kreditor)


zu 2. je nach dem was bei 1. rauskommt muss diese evtl auch mit dem Gebäude abgeschrieben werden.
(Installationskosten also Anschaffungskosten sind hier keine weiteren dabei ?)

Buchungssatz: Abschreibung (AFA) an Solaranlage

zu 3. Bank an Erträge aus Solarenergie  (sonstige Erträge)


Einen schönen Mittwoch Abend wünscht


Maik
Bearbeitet: sroko - 17.08.2011 20:31:08
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Maik,

zu 1.) Die Solaranlage befindet sich auf dem Dach. Die Kapitalgesellschaft ist aber nicht Eigentümer des Daches. Es gibt einen Pachtvertrag mit einer Genossenschaft und dem Eigentümer. Die Kapitalgesellschaft ist nur Eigentümer des einen Modules. Der Strom wird ins Netz eingespeist.

Als Kontenrahmen wird SKR04 verwendet.

Diskussionsvorschlag zu 1.):

Einbauten in fremde Gründstücke [0680] [S] 635,29 Euro an Bank [1800] [H] 635,29 Euro
Anrechenbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19% [1407] [S] 216,71 Euro an Bank [1800] [H] 216,71 Euro

Vielen herzlichen Dank.

:|

Gruss
mailbuch
Bearbeitet: mailbuch - 18.08.2011 11:51:47
Hallo,

dann ist Sie ein bewegliches Wirtschaftsgut in Form einer Betriebsvorrichtung.
Somit AFA ab 2011 steuerrechtlich nur noch linear und einzeln zu aktivieren.

Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 20.08.2011 06:06:06
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo,

Solaranlagen gelten nach aktueller Ansicht des Finanzministeriums als bewegliches Anlagegut. Egal ob sie fest auf dem Dach verbaut ist oder nicht. Deshalb ist eine Sonderafa möglich. Diese Auffassung ist zwar tatsächlich etwas merkwürdig und nur sehr schlecht nachvollziehbar aber es soll ja der Wirtschafsförderung dienen. Deshalb wird eine Solaranlage niemals zusammen mit dem Haus aktiviert.
8)
Bearbeitet: BiBu+ - 22.08.2011 13:15:25
Beste Grüße BiBu
Ein Unterschied wird zwischen Aufdachmontage und Indachmontage bei der Anlage selbst nicht gemacht. (5.8.2010, DB 2010 S.1729)

09.10.2010] - Die Finanzverwaltung hat Einigung darüber erzielt, wie dachintegrierte Fotovoltaikanlagen einkommensteuerlich zu behandeln sind.
Bisher gab es unterschiedliche Auffassungen dazu, wie dachintegrierte Fotovoltaikanlagen abzuschreiben sind. Bei diesen Anlagen werden die Solarmodule nicht auf das vorhandene Dach aufgesetzt (Aufdachanlage), sondern anstelle der Dachhaut eingesetzt, etwa in Form von Dachziegeln mit eingebautem Modul. Nun haben sich die obersten Finanzbehörden auf eine gemeinsame Marschrichtung geeinigt (Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 5.8.2010, DB 2010 S.1729):
Danach werden die dachintegrierten Anlagen ebenso wie die Aufdachanlagen nicht als unselbstständige Gebäudebestandteile angesehen, sondern als selbstständige, bewegliche Wirtschaftsgüter. Und das hat erfreuliche steuerliche Konsequenzen:

Quelle: http://www.steuertipps-business.de/?menuID=287&navID=313&softlinkID=17101&softCache=true
Danke
Beste Grüße BiBu
Diesen Beschluss kannte ich auch noch nicht. Danke

Gut was ich so sehe sind zumindest bei uns in der Gegend ins Dach integrierte Anlagen sehr selten.
Aber so richtig logisch finde ich das nicht und auch nicht mit der aktuellen Rechtssprechung und Bilanzierung  zu vereinbaren meiner Meinung nach. Aber auch gut, wieder mal eine Ausnahmeregelung ^^

Ist ja auch Solarenergie, die wird ja auch sonst finanziell gefördert  ;)

Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Sehr geehrte User,

nochmal die Fragen!

Diskussionsvorschlag zu 1.):

Einbauten in fremde Gründstücke [0680] [S] 635,29 Euro an Bank [1800] [H] 635,29 Euro
Anrechenbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19% [1407] [S] 216,71 Euro an Bank [1800] [H] 216,71 Euro

--Zitat Maik--
zu 2. je nach dem was bei 1. rauskommt muss diese evtl auch mit dem Gebäude abgeschrieben werden.
(Installationskosten also Anschaffungskosten sind hier keine weiteren dabei ?)

Buchungssatz: Abschreibung (AFA) an Solaranlage

zu 3. Bank an Erträge aus Solarenergie (sonstige Erträge)
--Ende--



zu 2.)

AFA [Konto???] an Solaranlage [Konto???]


Diskussionsvorschlag zu 3.)

Bank [1800] [S] 43,70 Euro an Sonstige betriebliche Erträge [4830] [H] 43,70 Euro
Bank [1800] [S] 8,30 Euro an Umsatzsteuer [3806] [H] 8,30 Euro


Bem.: Erst Diskussionsvorschlag lesen und dann antworten. Vielen Dank.



Gruss
mailbuch
:denk:
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