
ich bräuchte eine klare Antwort auf folgende Frage:
ein Beratungsunternehmen erbringt Dienstleistungen im Vorjahr und diese werden erst im Folgejahr abgerechnet (evt. sogar bis nach dem JA), entweder weil noch keine Bestellung vorliegt oder weil bestimmte Rechnungsstellungsvereinbarungen getroffen wurden:
Wie wird das konkret gebucht? Ich arbeite mit SKR 04
Bisher wurde da immer 1040 (unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen) an 4815 Bestandsveränderungen - unfertige Leistungen (ohne Umsatzsteuer und mit vollem Rechnungsbetrag) gebucht.
Meiner Meinung nach ist es völlig falsch.
Ich denke,
- die Umsatzsteuer müsste gebucht und abgeführt werden, weil die Leistung (z.B. Schulung oder Beratung) erbracht wurde
- der Wertansatz müsste sich nach den Herstellungskosten richten und nicht nach dem im Folgejahr anfallenden Rechnungsbetrag
- Das Konto 1040 spricht den Posten "Vorräte" in der Bilanz an. Hier handelt es sich um Dienstleistungen, die schon beim Kunden "liegen"
- Das Konto 4815 entspricht unfertigen Leistungen. Unsere Dienstleistungen sind aber "fertig" im Sinne von erbracht.
Ich habe nichts im Internet finden können, das genau so einen Fall darstellt.
Wie sollte das genau gebucht werden?
Es wäre super, wenn ich dieses Kapital endlich mit guten Gewissen abschließen könnte.
Danke im Voraus
IV44