interimskonto - darf man das?

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Hallo,

Im Jahr 2009 haben wir falsche Anfangsbestände erstellt, nachdem wir 2008 den Jahresabschluss vom Steuerberater erhalten haben, möchten wir nun die AB 2009 korrigieren.

ok dies haben wir vor:
Mit einem Interimskonto skr04 3630 möchten wir alles buchen..

Beispiel:

Abschreibungen auf Sachanlagen 2008 419,00 € 6220 an 650
Anpassung der Bilanz 2008 des Steuerberaters 11.449,42 € 3630 an 650
Umbuchung 490,33 € 675 an 670
Anpassung der Bilanz 2008 des Steuerberaters 8.235,13 € 675 an 3630
....

Am Ende hat das Konto 3630 logischerweise einen Fehlbetrag, bei uns ca. 5000€.

Der Plan ist:
Ein Blatt Papier herzunehmen und draufzuschreiben, das es die Vortragsaktualisierung handelt. Am Ende ist alles richtig, nur das Interimskonto ist nicht auf 0.
Wenn wir dann 2009 auf 2010 wechseln, würden wir das Konto einfach nicht mitnehmen.

Kann man das einfach so machen? :) nach meiner Logik ja, aber ihr seid die Meister. (Ich bin mir einfach nicht sicher, ob es die Bilanz von 2009 nicht ausversehen verfälscht)
Bearbeitet: sunlion - 12.03.2010 09:35:34
Hallo Glance,

warum so kompliziert und korrekt ist es auch nicht.

Die fehlerhaften EB-Werte stornieren und mit den richtigen Werten neu einbuchen.......fertig! :wink:  :D

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Zitat
Ansimi quote:
Vielen Dank, Andreas!  Sie retten mich immer!
Zitat
warum so kompliziert
Ungefähr tausend "weil" :-)
Weil in der Schule hatten wir das nicht oder noch nicht (hoffe ich), weil ich eine Anfängerin bin, weil ich mich unsicher fühle und nicht weiß, was ich machen darf und was nicht usw.  :oops:
Letztendlich weil ich mir nicht vorstellen konnte, dass es so leicht geht  :D

Und auch darum, dass ich solchen Rat bekommen habe:
Zitat
Lassen Sie sich vom Steuerberater eine Saldenliste per 31.12.2008 geben.
Dann drucken Sie sich aus Ihrer Buchhaltung eine Saldenliste per 31.12.2008 aus.
Sie legen diese beiden Listen nebeneinander und ziehen die Differenzen pro Konto.
Die jeweilige Differenz buchen Sie gegen ein Interimskonto.
Wenn alles korrekt verbucht wurde, müsste zum Schluss das Interimskonto auf Null stehen und Ihre neue Saldenliste mit der des Steuerberaters übereinstimmen.

Zitat
Die fehlerhaften EB-Werte stornieren und mit den richtigen Werten neu einbuchen.......fertig! :wink:  :D
Ist es egal, dass ich EB-Werte ein Jahr später storniere und mit den richtigen Werten so spät einbuche?
Darf man alles Mögliches egal wann stornieren? Hauptsache - man hat dafür eine Erklärung?
Wie soll eigentlich meine Erklärung aussehen - ein Blatt mit einem Grund - Korrektur der EB-Werte bzw. Anpassung der Bilanz 2008 des Steuerberaters oder Umbuchung laut Bilanz oder?
Bearbeitet: sunlion - 12.03.2010 09:36:00
Hallo Glance,

Zitat
Glance quote:
Ist es egal, dass ich EB-Werte ein Jahr später storniere und mit den richtigen Werten so spät einbuche?
Darf man alles Mögliches egal wann stornieren? Hauptsache - man hat dafür eine Erklährung?
Nein, man darf nicht einfach alles stornieren. Ein storno kann nur durchgeführt werden wenn eine Buchung vom Grunde her falsch ist. Dies liegt bei den EB-Werten ja vor. Nachdem du sie storniert hast, buchst du sie neu zum 01.01.2009 ein.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Zitat
Ansimi quote:
Ein storno kann nur durchgeführt werden wenn eine Buchung vom Grunde her falsch ist. Dies liegt bei den EB-Werten ja vor. Nachdem du sie storniert hast, buchst du sie neu zum 01.01.2009 ein.
Wie kann ich das in vorschriftsmäßiger Form erledigen?
Mein Ehrenwort - ich mache das erstes Mal  :oops:
Arbeitest du zufällig mit Lexware?
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Zitat
Ansimi quote:
Arbeitest du zufällig mit Lexware?
Ja :-)
Ich kann unsere Buchungssätze mit den falschen EB-Werten stornieren und mit den richtigen Werten neu einbuchen. Was ich nicht weiß - meine weitere Vorgehensweise. Wenn ich mich nicht irre, muss ich einen Beleg erstellen. Aber ich habe keine Ahnung  - was für Beleg und wie, und was soll da geschrieben werden :-)
Dein Beleg ist die Bilanz 2008. Dies ist bereits im § 252 (1) Nr.1 HGB geregelt. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs müssen mit denen der Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahrs übereinstimmen. :wink:  Somit ist der Beleg schon da. :D

Kleiner Tipp, da du sagst das du Anfänger bist. Lass dir die EB-Werte beim erstenmal vom Stb. zusammenstellen, da einige Posten in der Schlussbilanz für die Eröffnungsbilanz zusammengefasst werden. Wenn man es nicht vornimmt, könnte das zu Summenabstimmungsproblemen innerhalb des Jahres führen.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Zitat
Ansimi quote:
 Verfasst: 11.03.2010 22:15
Das ist ja allerhand! Toll! Hilfe rund um die Uhr :-)
Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich meine Gedanken komisch ausdrucke. Ich bin außerdem eine Ausländerin (als ob mir zu wenig war, dass ich eine Anfängerin bin) :-)))

Vielen vielen Dank!
Hallo,

hier bin ich wieder mit einer großen Frage  :)

In der Bilanz 2008 wurde Rückstellungen vom Steuerberater gebildet.
Ich habe EB-Wert 9000 an 3095 Rückstellungen für Abschlusskosten mit 500,00 € gebucht
Dann muss ich unsere Rückstellungen auflösen.
Die Rechnung war aber 468,56 €

ich wollte so buchen, wie geehrter Ansimi schon mal geschrieben hat:
RS
Vst
.............an z.b Bank
.............an Erträge aus der Aufl. v. RS

1. Zuerst wollte ich alles in einem Buchungssatz buchen
3095 Rückstellungen mit 500,00 €
und 1406 Vorsteuer mit 74,81 €

               an 1800 Bank 468,56 €
               an 4930 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit 106,25 €

nicht geschafft :-) Für Lexware oder für mich war es zu viel.

2. Dann so:
2.1) 3095 Rückstellungen mit 393,75 €
und 1406 Vorsteuer mit 74,81 €

            an 1800 Bank 468,56 €

In Lexware habe ich aber statt eines Buchungssatzes die Meldung bekommen:
„Bei diesen Konten ist keine Steuerautomatik möglich“
Wie soll ich dann Vorsteuer buchen?

2.2) 3095 Rückstellungen mit 106,25
            an 4930 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit 106,25 €


3. Wird dann solche Vorgehensweise zulässig?
3.1) 3095 Rückstellungen mit 393,75 €

             an 6827 Abschluss- und Prüfungskosten mit 393,75 €

3.2) 6827 Abschluss- und Prüfungskosten mit 393,75 €
und 1406 Vorsteuer mit 74,81 €

            an 1800 Bank 468,56 €

3.3) 3095 Rückstellungen mit 106,25

            an 4930 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit 106,25 €

Oder soll ich das Konto 6960 Periodenfremde Aufwendungen statt 6827 Abschluss- und Prüfungskosten benutzen?
oder ist überhaupt alles falsch? :-(

Grüß
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