Forderungsverzicht gegenüber verbundenes Unternehmen

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Forderungsverzicht gegenüber verbundenes Unternehmen, GmbH verzichtet auf die Forderung gegenüber einer GmbH & Co. KG
Eine GmbH hat in der Bilanz eine Forderung in Höhe von 30.000 € gegenüber einer GmbH & Co. KG . Diese Forderung besteht seit 2007. Die GmbH möchte auf die Forderung verzichten. Außerdem ist eine Löschung der GmbH & Co. KG geplant. Wie ist der Forderungsverzicht zu verbuchen? Ich hätte daran gedacht, dass nach SKR04 wie folgt gebucht werden muss:

(7552) Verlust durch außerordentliche Schadensfälle an (Debitorenkonto) Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen

Dies würde zu einem Jahresfehlbetrag führen, mit der Folge dass das EK Null beträgt.

Ich denke, dass es für die GmbH in jedem Fall ein Aufwand bedeuten würde mit der Folge eines erheblichen Verlustes bedeuten würde (EK ist in gleicher Höhe, sonst alles Null).
Hallo, Sunligt

Worum geht es bei dieser Forderung? Auf dem Konto 7552 werden die Aufwednungen gebucht, die mit der Beseitigung von Schäden verbunden sind.
Abgesehen davon, dass hier ein völlig falsches Konto gewählt wird, ist hier sehr viel Vorsicht notwendig, denn im Bereich der verbundenen Unternehmen sind wir bei Forderungsverzichten ganz schnell im Bereich der verdeckten Gewinnausschüttung!
Ausserdem müsste hier bei dem anderen Unternehmen spiegelbildlich gebucht werden, damit die Konzernbilanz stimmt.
Ich kam auf das Aufwandskonto, weil man laut BILMOG seit 2016 keinen außerordentlichen Aufwand mehr verbuchen darf und dieses als Alternative genannt wurde. Also dann bliebte nur folgendes:

sonstiger betrieblicher Aufwand an Forderungen ggü. verbundenen Unternehmen

Der Forderungsbetrag betraf mehrere Sachverhalte, jedoch sind diese leider nicht mehr nachvollziehbar, da alle Belege aufgrund Verjährung von der damaligen Buchhalterin vernichtet wurden.  Beide Unternehmen ruhten seit 10 Jahren, die GmbH & Co. KG wird gelöscht. Der ehmalige Inhaber des Unternehmens hat es als Mantel-Unternehmen verkauft. Das Problem ist, dass durch die Verbuchung eines Aufwands ein hoher Jahresfehlbetrag die Folge wäre, was keine schöne Basis für eine Neugründung ist. Kann mir Jemand helfen?
Noch einmal - du bist im Bereich verbundene Unternehmen und kannst daher nicht buchen, wie du gerade die Konten findest, ob passend oder nicht!
Die Forderung steht hoffentlich auf dem Konto 1260 ff.! Dann gehört der Verzicht zunächst auf 1276, Gegenkonto im Bereich 6270 ff. (ich würde hier zu 6290 tendieren). Sprich dich mit den Verantwortlichen für den Konzernabschluss ab - sonst gibt es am Geschäftsjahresende unnötige Nachfragen vom Konzern.
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