Entwicklungskosten wie behandeln?

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Hallo an Alle,

folgende Frage:
eine GmbH möchte zukünftig selbst Komponenten und Software entwickeln.

Wie verbucht man nun korrekt diese anfallenden Entwicklungskosten?
Müssen diese Kosten aktiviert und abgeschrieben werden? Wenn ja, wie hoch ist da die Nutzungsdauer?

Oder darf man diese Kosten direkt in die Kosten buchen?

Wie sieht es generell aus, wenn man zB seinen IT-Bereich aktualisieren will?
Ist es korrekt, dass Updatekosten direkt als Kosten verbucht werden dürfen, wohin gegen Neuanschaffungen abgeschrieben werden müssen?

Vielen Dank schonmal im Voraus für die Hilfe!

Schöne Grüße
vom wicht
Hi,

sollen die Komponenten bzw. die Software als Vermögensgegenstände in das Unternehmen eingehen oder als Produkte verkauft werden?

Wenn sie als Vermögensgegenstände in das Unternehmen fließen, muss darauf geachtet werden, ob die Software zu den immateriellen VG`s gehört, weil sie dann nicht angesetzt werden darf nach §248(2) HGB.

Wenn es sich um materielle Vermögensgegenstände handelt, kann der zu bilanzierende Wert über Herstellungskosten ermittelt. Die Nutzungsdauer wird über entsprechende AfA-Tabellen ermittelt.

Mit den Update-Kosten kenne ich mich nicht aus.

Ich bin mir nicht ganz sicher ob, dass so stimmt, wie ich es beschrieben habe und hoffe auf Reaktionen im Forum, die das bestätigen können.

Gruß Fibu-Man
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