Nachdem das Nachschlagen in diversen Fachzeitschriften und Gesetzestexten mich noch nicht zu einer Lösung gebracht hat, hoffe ich nun auf dieses Forum. Zum Sachverhalt:
Es handelt sich um eine GmbH & Co. KG mit drei Kommanditisten (A = 50 %, B = 40 % und C = 10 %) und einer GmbH (identische Verteilung der Anteile) als Komplementär. Nun kündigte C seine Anteile zum 31.12.2015 und bittet um Auszahlung. Aufgrund der Kündigung gehen die Anteile nun auf die jeweilige Gesellschaft über. Doch genau da liegt das Problem. Bisher wurde folgendes buchhalterisch erfasst:
per 31.12.2015
Anteil Gesellschafter C an Sonstige Verbindlichkeiten
per 31.03.2016
Sonstige Verbindlichkeiten an Bank
Die jeweiligen Anteile wurden bei beiden Gesellschaften also bereits ausgezahlt. Nach HGB und BilMoG muss ich die Anteile als Vermögensgegenständige im Umlaufvermögen ausweisen und eine korrespondierende Rücklage bilden. Dies heißt für mich, dass ich nun folgendes buche:
per 31.12.2015
Erworbene eigene Anteile an Andere Gewinnrücklage aus dem Erwerb eigener Anteile
Passt jedoch meiner Meinung nach nicht, da die Anteile ja auch "bezahlt" werden müssen. Somit würde ich bei der GmbH den Gewinnvortrag und bei der GmbH & Co. KG den Jahresüberschuss dazu verwenden, was mich jedoch wieder vor folgendes Problem stellt:
GmbH per 31.12.2015
1. Eigene Anteile (SKR 03 = 1345) an Ja, wohin? Eine Auszahlung wie beim Rückkauf durch eine AG findet nicht statt, was die Bank ausschließt. Somit bleibt für mich eigentlich nur gem. SKR 03 das Konto 0819 Erworbene eigene Anteile.
2. Gewinnvortrag an Rücklage für eigene Anteile (SKR 03 = 0848)
GmbH & Co. KG per 31.12.2015
1. Eigene Anteile (SKR 03 = 1345) an ???
2. Jahresüberschuss 2015 an Rücklage für eigene Anteile (SKR 03 = 0848)
In der Bilanz habe ich somit auf der Aktivseite das Konto 1345 unter den Wertpapieren stehen und auf der Passivseite das Konto 0819 als Eigenkapital und 0848 als Rücklage.
Stimmt das nun so, oder wo ist mein Gedankenfehler? nach Tagen des Grübelns bin ich über jede Anregung sehr dankbar.