Vorwort / Einleitung:
seit Anfang des Jahres bin ich nicht mehr als Kleinunternehmer tätig sondern muss nun die Ust. abführen. Ein Gespräch mit einem Steuerberater zu allgemeinen Dingen, was zu beachten ist, hatte ich schon.
Ich habe mir auch direkt Lexoffice zugelegt, weil ich einen Onlineshop betreibe, welcher mit dem WooCommerce Plugin läuft und beide Programme eine Schnittstelle haben. So viel nur kurz zum Vorwort.

Problembeschreibung:
Nun möchte ich einem Kunden kostenlose Warenmuster zuschicken, in der Hoffnung das dieser diese in sein Sortiment aufnimmt. Wie genau verbuche ich das nun? Nach meinen Recherchen kann ich den Warenwert (eigentlich inkl. Frachtkosten oder dürfen die nicht mit rein?) auf 6600 Werbungskosten buchen. Das Gegenkonto soll (da unterscheiden sich die Quellen) entweder Bank oder 4679 "Unentgeltliche Zuwendung von Gegenständen ohne USt" sein.
Leider habe ich bei Lexoffice nicht die Möglichkeit direkt auf Konten zu buchen, das übernimmt das Programm selbst. Ich kann allerdings einen Ausgabenbeleg erfassen, gebe den entsprechenden Warenwert an und sage ihm, dass es sich um Werbungskosten handelt. Er bucht dann auch die entsprechende Netto-Summe auf das Konto 6600, allerdings nimmt er als Gegenkonto das Konto 70003 an, welches die Lieferantennummer /-konto ist . Ist überhaupt das korrekt? Weil's eigentlich ja eher ein Kunde wäre, kann bei Ausgabebelegen allerdings generell nur die Lieferantenstammdaten auswählen.
Kann ich das auch so machen oder muss ich zwingend auf Bank bzw. 4679 buchen? Wenn ja, ist es korrekt das ich diesen eigentlichen Kunden als Lieferanten anlegen muss?