Buchung von Eingangsabschlagsrechnungen mit Sicherheitseinbehalt?

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Buchung von Eingangsabschlagsrechnungen mit Sicherheitseinbehalt?
Hallo zusammen,

ich mache meine Buchhaltung seit gut 10 Jahren alleine, das klappt gut aber komme gerade an meine Grenze wo ich Hilfe benötige und hoffe, daß sie mir hier jemand geben kann.

Zunächst ein paar Eckdaten zu meiner Buchhaltung: Soll-Versteuerung, EÜR, SKR 03, Abgabe Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich.

Nun zu meinem Problem: Ich baue derzeit eine Lagerhalle auf meinem Grundstück und die Abschlagsrechnungen der Bauunternehmer kommen herein während die Halle noch im Bau ist.

Als Beispiel 1. Abschlagsrechnung Netto 11.709,-  MWST 19% 2.224,71 Brutto 13.933,71

Und als I-Tüpfelchen zieht nun der Bauleiter nach Überprüfung der Rechnung 10% Sicherheitseinbehalt ab, so daß ich am Ende 12.540,33 zu überweisen habe.

Kann mir bitte jemand sagen wie ich so eine Rechnung dann buchen soll? Also welche Konten ich wie buchen muss? Ich habe es selbst versucht herauszufinden im Netz… ich weiß nichts mehr jetzt.  :denk:

Vielen Dank schon mal im voraus.  :wink1:

Grüße

Tom
Hallo TomB,

da gibt es im Kontenrahmen SKR03 die Konten:

0129 Anzahlungen auf Geschäfts-Fabrik-und andere Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechnungen

0090 Geschäftsbauten

Zunächst würde ich das Konto 0129 für die Anzahlungen nehmen.


Es hat mich etwas gewundert, dass du bei der EÜR die Soll-Versteuerung gewählt hast und nicht die IST-Versteuerung.

Bei der Soll-Versteuerung musst du die Rechnung einbuchen mit dem Datum, was auf der Rechnung ist und nicht wann Geld geflossen ist.
Ich nehme daher an, dass du die doppelte Buchführung machst mit Buchung auf Kreditoren ?

Also Datum der Eingangsrechnung + Vorst. an Verbindlichkeiten aus L.L. oder Kreditor

Kreditor an Bank

Das wäre eigentlich der normale Weg einer Eingangsrechnungbuchung.

Bei der EÜR muss man eigentlich nur den Geldfluss verbuchen, kann aber die doppelte Buchhführung freiwillig machen.

Du kannst aber auch nur den Geldfluss verbuchen, was bei der EÜR ja nur notwendig ist.

Kto 0129 (Anlagevermögen) an Kto. 1200

Die abziehbare Vorsteuer gehört aber dann in den Monat der Rechnungserstellung hinein und nicht in den Monat der Zahlung.
Das können ja zwei unterschiedliche Monate sein.

Also ich würde das nicht ohne Steuerberater machen, zumal die geleisteten Anzahlungen ja bei abgeschlossenem Auftrag mit Abnahme und
Schlussrechnung ev. umgebucht werden.....

Also alles complicatet......
Hallo Fachkraft,

danke für deine Antwort.

Es ist so, daß ich ursprünglich bei Geschäftseröffnung ( damals noch andere Branche ) als Gewinnermittlung Bilanz, GuV hatte. Daraus resultiert auch noch die Sollversteuerung. Da die Umsätze aber später hinter den Erwartungen zurückblieben, wurde ich vom Finanzamt vor ca. 8 Jahren von der Buchführungspflicht befreit. Seit dem mache ich die EÜR als Gewinnermittlung, habe den ganzen anderen Kram aber beibehalten wie du richtig erkannt hast. Ich fand das für mich übersichtlicher.

Entscheidend ist evtl. ja auch bei den Rechnungen, daß es Abschläge für bereits geleistete Arbeit und gelieferte Materialien sind. Also kein Vorschuß ohne Leistung.

Ich hatte mich zunächst für das Konto 120 "Bauten im Bau ( abgekürzt jetzt )" entschieden um später auf das richtige Anlagekonto umzubuchen.

Ja, das ist etwas kompliziert aber ich denke, mit etwas Hilfe sollte ich das schaffen können. Welches Steuerbüro macht mir auch nur für die Zeit des Bauens die Buchhaltung. Ich möchte das ja weiterhin selbst machen. Jedenfalls bis zu einem bestimmten Punkt, wo mich das auch zeitlich zu sehr in Anspruch nimmt. Aber so irre viele Geschäftsfälle gibt es in meiner Branche dann nicht, das ist recht übersichtlich was da zu buchen ist. Aber ich möchte es halt richtig machen, nicht zuletzt auch, damit es dem Finanzamt gefällt.

Grüße

Tom
Hallo Tom, :wink1:

Ich habe als Buchhalterin für ein Steuerbüro gearbeitet und hatte auch so einen Fall, wo mein Mandant, den ich zu bearbeiten hatte,
eine Halle gebaut hat. Da hat man (bzw. ich) (lt. Steuerberater/in) alles unterjährig auf das Konto Geschäftsbauten gebucht, was an Rechnungen reinkam,
bis Fertigstellung der Halle. Erst bei den Jahresabschlußarbeiten wird dann das Konto nochmals angeschaut und ggf. noch Umbuchungen
vorgenommen. Klar, das durfte ich dann nicht machen, das hat dann das Steuerbüro gemacht.

LG
Hallo Fachkraft,

danke für deine Antwort.

Ich werde mir das noch mal genau durchlesen. Im Moment kann ich da eh nichts mehr machen. Das FA hat mich nach Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung 1. Quartal kontaktiert, man möchte doch gerne die Belege dafür haben. Kein Wunder bei der Forderung. Man wies mich darauf hin, daß bei Abschlagszahlungen nicht das Rechnungsdatum, sondern das Datum der Zahlung maßgeblich sein, wann ich die Vorsteuer einfordern kann. Ja, aber...
Ich habe heute mit dem Sachbearbeiter telefoniert, und ihm mitgeteilt, daß es sich ausnahmlos um Abschlagsrechnungen handelt, die nach Leistung und Lieferung erstellt wurden ( Baufortschritt ). Somit eine Rechnung nach der erbrachten Leistung und nicht etwa im voraus eine Zahlung um Material zu sichern oder ähnliches. Denn darum geht es ja bei der Vorsteuer, wann ich die geltend machen kann. Das bejahte er.

Na ja, meine Belege mit den höchsten Beträgen, nebst einem Kontoauszug für die Rechnung mit dem höchsten Betrag wollte er dann trotzdem haben. Da ich ( wie man mir mal bei einem anderen FA gesagt hat, daß dies zu tun ist ( Hat mein Steuerbüro damals nie gemacht ) ), auf den Belegen die angesprochenen Konto notiere nebst laufender Buchungsnummer, kann er dann gleich sehen, ob ich das für ihn nun richtig gemacht habe oder nicht.
Leider erhält man als Fragender oft auch versch. Antworten auf eine Frage, besonders in der Buchhaltung. Da scheint es nicht immer ein "so wird es gemacht, und nicht anders" zu geben.

Ich hatte es auch damals mal, als ich noch von einem Steuerbüro vertreten wurde, daß der FA Sachbearbeiter anderer Ansicht war als der Steuerberater. Und ich saß dazwischen...

Grüße

Tom
Hallo Tom,

wenn du alles selbst machen willst ohne Steuerberater, wirst du nicht herumkommen dich intensiver mit der Thematik zu beschäftigen
und dich einzulesen insbesondere in den § 13 UstG.

Ich bin Finanzbuchhalterin und arbeite für eine Steuerberatungsgesellschaft im Home Office.
Ich habe mal in der Datenbank von Haufe Steuer Office Kanzlei Edition die Stichworte " geleistete Anzahlungen im Baugewerbe " bzw.
"Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft " eingegeben. Da kommt natürlich viel, das ich hier nicht alles schreiben kann.

Du kannst auch selbst mit den entsprechenden Stichworten suchen.
Nur soviel....es gibt in der Bauwirtschaft andere Vorschriften und BMF Schreiben wie in anderen Bereichen .Ich denke, dass es deshalb auch zu Differenzen zwischen Steuerberatern und FA kommt.
Dann gibt es noch die Umsatzsteuerdurchführungsverordnungen und Merkblätter zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft etc....

Also entweder du liest dich ein und recherchierst selber viel oder du suchst dir einen Steuerberater, der sich mit der
Thematik der Umsatzbesteuerung im Bau auskennt.
Nicht jeder Unternehmer weist auch die Umsatzsteuer in den Abschlagszahlungen richtig aus. (Kommentar in der Datenbank)


"Der leistende Unternehmer muss darauf achten, dass er in seinen Rechnungen in der Summe nicht eine höhere Umsatzsteuer ausweist,
die er insgesamt für seine Leistung schuldet. Weist er in seinen Anzahlungsrechnungen Umsatzsteuer gesondert aus und zusätzlich auch noch in seiner Schlussrechnung auf den Gesamtbetrag, hat er insgesamt zu viel Umsatzsteuer ausgewiesen, die er dann nach $ 14c Abs ! UstG schuldet.

Also als Laie muss man auf alles achten:
- richtigen Umsatzsteuerausweis in den Abschlagsrechnungen und in der Schlussrechnung
- die Entstehung der Umsatzsteuer bei Teilleistungen/Werklieferung im Baugewerbe
- Zeitpunkt der Abnahme
- Zeitpunkt wann man die Umst. in welchen Monat buchen muss (normal mit Ablauf des Anmeldezeitpunktes, also Monat oder Quartal)....

An deiner Stelle würde ich mir jemanden suchen, der einem da bissl unter die Arme greift. ... selbständigen Bilanzbuchhalter etc...)

LG
Hallo,

erst mal vielen Dank für die viele Zeit die du hier investierst.

Also eines kann man von mir gewiß sagen, daß ich mich sehr in Problematiken reinknien kann und wißbegierig bin. Ich lerne auch gerne und will Dinge begreifen und nicht einfach nur hinnehmen. Es muss nur gut erklärt sein und logisch.

Jedenfalls kann es einem direkt Angst machen, was du so erklärst, was man als Rechnungsempfänger alles falsch machen kann. Ich sehe das ja eigentlich ganz pragmatisch: Ich bekomme eine Rechnung, darin ist die MWST ausgewiesen und die kann ich als Gewerbetreibender dann wieder vom FA zurückfordern. Daß ich davon ausgehe, daß derjenige der die Rechnung geschrieben hat, das auch richtig gemacht hat klingt ja doch zunächst mal normal. Vermutlich ist es aber wieder genau anders, ich bin derjenige der den Ärger für eine falsch geschriebene Rechnung dann bekommt und nicht der Verursacher.

Und sicher werde ich auch meine Verständnisprobleme haben, warum in einem Gewerbe was mir Rechnungen stellt nun alles anders ist als das, was ich sonst an Rechnungen bekomme. Was habe ich als Rechnungsempfänger damit zu tun? Der ganze Kram ist einfach viel zu kompliziert, völlig unnütz. Warum macht man das nicht einfach? Das kann doch nicht so schwer sein?

Ich habe ja jetzt schon einiges gelernt, was z.B. Abschlagsrechnungen angeht. Ob eine Leistung die berechnet wurde schon erbracht wurde oder nicht, und danach richtet sich ja auch der Zeitpunkt ab wann ich die Vorsteuer geltend machen kann und wie das gebucht werden muss, damit die Vorsteuer in den richtigen Abrechnungszeitraum kommt.

Mittlerweile komme ich aber auch in Schwierigkeiten, welcher Rechnungsbetrag nun eigentlich als Rechnungsbetrag erfaßt werden muss, das was auf der Rechnung steht oder das was mein Bauleiter ausrechnet und abzieht ( in der Regen nur die 10%, manchmal rechnet er sich da aber auch was hin und her, und ich denke, da ja, das berichtigt sich dann ja alles über die Schlussrechnung ). Wenn die eigentliche Rechnung falsch wäre, müßte ich doch eine berichtigte bekommen, die ich dann benutzen kann.

Meinst du es gibt jemanden, der mich nur beim Bau da unterstützen würde und nicht sagt: Ich mache Ihnen jetzt die komplette Buchhaltung, Jahresabschluß usw. oder eben gar nichts...

Grüße

Tom
Hallo Tom,

hab nochmals was zum Thema recherchiert:

Als Rechnungsempfänger muss man immer die Rechnung überprüfen, man sollte nicht davon ausgehen, dass der Rechnungsaussteller
alles richtig macht.(Das lernt man in der Ausbildung und kann man auch in vielen Beiträgen im Internet lesen .Ich möchte hier im Portal keine Angst verbreiten, aber die Realität ist so.

Auch andere haben Schwierigkeiten, welcher Rechnungsbetrag buchhalterisch erfasst werden muss oder welchen Betrag man zahlen muss.
Generell bucht man bei der EÜR nur den Geldfluss d. h. was tatsächlich an Geld überwiesen wurde oder vom Geschäftskonto abgegangen ist.
Wenn der Bauleiter einen Sicherheitseinbehalt abzieht von der Rechnung würde ich das nicht buchen, sondern nur den tatsächlichen
Betrag der tatsächlich gezahlt wurde.

Die Soll-Versteuerung bei der EÜR ist nicht so ideal und kompliziert das ganze etwas. Ich meine es bringt keine Vorteile.
In der Handwerker-Zeitung wird die Soll-Versteuerung immer bemängelt....

Schön ,wenn du wißbegierig bist und dich reinknien willst und alles verstehen willst  :klatschen:  Da bist du auf einem guten Weg.
Dieses Portal ist auch dazu da, Unterstützung zu bekommen.
Es gibt auch selbständige Bilanzbuchhalter, denen man Aufträge in bestimmten Bereichen geben kann.
Richtig, ein Steuerberater würde das nicht machen.

LG
Hallo,

danke, das schaue ich mir noch mal in Ruhe an.

Kann ich mir gut vorstellen, man bekommt dann, wenn die Rechnung nicht stimmt und nicht der Verursacher ist, trotzdem den Ärger als Empfänger. Das gibt es ja öfters auch in anderen Bereichen, finde ich ein merkwürdiges System.

Ich kann jetzt nur eben abwarten, was der Sachbearbeiter beim FA zu meinen Rechnungen die ich eingerecht habe sagt. Aber bitte nicht schon wieder eine Betriebsprüfung...

Die Soll-Versteuerung finde ich bei mir im Moment ganz interessant, wenn die Rechnungen gerade so auf der Kippe zwischen den Quartalen sind, daß ich dann nicht 3 Monate warten muss, bis ich die Vorsteuer erhalte. Allerdings ist ja der Normalfall, daß man eher Geld zahlt, als das man was wiederbekommt.
Ich könnte das ja auch wieder umstellen aber unterjährig geht das ja nicht. Das kann ich auch meinem Programm nicht beibringen, nur zum Anfang eines neuen Jahres.
Im Moment finde ich das so gut wegen den Erstattungen der Investitionen gerade. Wenn da eine Rechnung kommt wo ich EUR 10.000,- zurückbekomme und ich müßte darauf 3 Monate warten... da könnte ich mit dem Geld ja schon arbeiten.
Aber ansonsten ist eine Ist-Besteuerung schon reizvoller. Warte ich auf Geld von einem Kunden muss ich trotzdem zahlen, auch wenn da nichts kommt. Dann fehlt mir der Betrag dann da.
Ich denke, ich werde das im nächsten Jahr mal umstellen.

Ich habe auch schon gesucht wie ein wilder im Netz, wo ich das mal genau sehen kann, wie man meine Geschäftsfälle da mit dem Hallenbau nun buchen kann aber nichts Konkretes gefunden. D.h. mittlerweile ja schon, was die Sache mit Anzahlungen usw. angeht. Manchmal gibt es auch nur bruchstückhafte Infos, wo ich dann auch nicht richtig was mit anfangen kann.
Ein Buch über Buchhaltung habe ich mir auch schon vor längerer Zeit gekauft. Aber auch da hapert es dann an Details. Da steht z.B. nicht drin worin sich die versch. Abschlagszahlungen unterscheiden oder wie einbehaltene Sicherheitsleistungen zu behandeln sind.

Ich habe ja Kaufmann gelernt aber das ist über 30 Jahre her. Das was man an Buchhaltung da lernt, ritzt das Ganze wirklich nur an.

Ich finde es übrigens auch interessant den ganzen Kram im Griff zu haben, jederzeit auf die Daten zugreifen zu können und weiß, was da vor sich geht und warum etwas so ist. Das kann man ja auch lernen. Man muss nur die Zeit dazu haben und da muss ich dann sehen, wie weit ich gehen kann.

Falls ich Hilfe benötige werde ich mal mein altes Steuerbüro fragen. Unsere Familie ( bzw. Firma meiner Eltern ) ist dort seit über 60 Jahren Kunde, mittlerweile macht der Sohn das weiter. Mehr als ablehnen kann er ja nicht. Evtl. gibt es da ja eine Möglichkeit.

Grüße

Tom
Hallo Tom,

ich habe nochmals in der Datenbank von der Steuerkanzlei recherchiert... Ich habe dazu was von der Gegenseite gefunden.. Ich würde dir jetzt mal folgenden
Buchungssatz vorschlagen und zwar mit Buchungsdatum der Bankabbuchung.
Wie schon im Link zu lesen ist, erfolgt bei geleisteten Anzahlungen im Baugewerbe die SOLL-Besteuerung der IST-Besteuerung.

Buchung des Bankkontoauszugs:

Geleistete Anzahlungen im Bau (Nettobetrag 11.286,00€) an Bank 12540,33€ (dies ist tatsächlich von der Bank abgegangen.)
                                                                                                                            (dieser Betrag ist ein Bruttobetrag, weil er noch die Mwst.
                                                                                                                             enthält. brutto minus 10 % ist noch immer brutto)
                                                                                            an Ust. 19% 1254,00€        

Wenn du die doppelte Buchführung machen würdest , müsstest du anders buchen. Der erste Link behandelt dies.                                                                                  

Der Bauleiter der die Bauleistung ausgeführt hat,  muss die Vorst. von 1254,00 in den Voranmeldezeitraum seiner Umsatzsteuervoranmeldung in dem Monat angeben, in dem er die Zahlung bekommen hat.

Mehr habe ich dazu nicht gefunden.
Ich denke es geht auch nicht um die Verbuchung des Sicherheitseinbehaltes, sondern das die Vorst./Umsatzsteuer in der richtigen Höhe
in das richtige Quartal gebucht wird.

Das du so wenig im Internet findest, liegt daran, dass du keinen Zugang zu den Datenbanken der Kanzleien hast, wo diese Themen
ausführlicher behandelt werden.
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