ich zerbreche mir über dieses Thema schon tagelang den Kopf. Ich hoffe Ihr könnt mir dabei helfen bzw. neue Denkanstöße geben.
Folgender Sachverhalt:
Mutterunternehmen (M) ist an Tochter (A) zu 100% beteiligt. Gleichzeitig ist (M) auch an Tochterunternehmen (B) zu 100% beteiligt.
TU (A) ist nicht an TU (B) und TU (B) nicht an TU (A) beteiligt.
TU (A) ist eine operative Gesellschaft und TU (B) ist nur eine reine Zweckgesellschaft deren Ziel die Haltung diverser Beteiligungen (z.B. Start-UP-Unternehmen ist).
Ein Start-UP Unternehmen (X) gewährt dem TU (B) eine Wandelanleihe von 250.000 €, die bei erfolgreicher Entwicklung von (X) in einer bestimmen Frist (sagen wir mal 2 Jahre) in Anteile bei TU (B) getauscht werden kann. Sprich sollte X sehr gut performen würde TU (B) das Wandeldarlehen (Ausweis unter sonstige Ausleihungen) in eine Beteiligung wandeln und Stimmrechte erhalten (Ausweis unter Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht). TU (B) gibt für die Wandelanleihe kein Geld aus. D.h. die Wandelanleihe bekommt TU (B) unentgeltlich
Das Start-UP Unternehmen bilanziert bei Ausgabe der Wandelanleihe eine Verbindlichkeit. Bei Wandlung wandelt sich die Verbindlichkeit in EK um.
Jetzt kommt der kniff an der ganzen Sache:
TU (B) hat die Wandelanleihe unentgeltlich erhalten. Dafür gibt aber TU (A) sein Know How an bestimmten Produktionsverfahren oder eine Dienstleistung unentgeltlich an das Start-UP weiter.
Frage:
Wie bilanziere ich bei TU (A)
a.) die unentgeltliche Know-How Abgabe an das Start-UP (X)?
[COLOR=#0000FF]Ich kann ja nicht Forderung an Ertrag bilanzieren. Eine Forderung gegenüber dem Start-UP besteht ja nicht. Die Gegenleistung für das Know How oder die Dienstleistung erhält ja schließlich TU (B) in Form einer Wandelanleihe mit späterem Wandlungsrecht auf Anteile.[/COLOR]
b.) die unentgeltliche Dienstleistung an Start-UP (X)?
[COLOR=#0000FF]Das gleiche wie bei a.) gilt hier auch[/COLOR]
Wie bilanziere ich die unentgeltlich erhaltene Wandelanleihe bei TU (B)?
[COLOR=#0000FF]TU (B) muss bei sich die sonstige Ausleihung einbuchen. Aber was ist die Gegenposition im Haben? sonstige Ausleihung an XXX???[/COLOR]
Ich hoffe ihr könnt mir dabei helfen.