Na toll, jetzt hab ich extra ein paar Tage gewartet, um Ria die Lösung nicht auf dem Präsentierteller zu servieren (sollte man ja bei Lernenden nicht machen) und nachdem ich sie heute eingetippt habe, lief was schief beim absenden. Alles weg und ich habe Frust

. So das musste ich erstmal los werden.
Nachdem ich in verschiedenen Foren passiv gelesen habe, möchte ich mich nun auch ein wenig aktiv beteiligen. Da mir Seite ganz gut gefällt, habe ich beschlossen mich hier zu beteiligen. Ich hoffe, das meine Beiträge dem Einen oder Anderen weiterhelfen.
So nun mein verschwundener Text nochmal in Kurzform:
@ Ria
Bei diesen Aufgabenstellungen geht es, wie oben bereits erwähnt, tatsächlich um die Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung. Azubis sollen dabei deren Voraussetzungen lernen und wie die Behandlung buchhalterisch erfolgt.
Ich gehe davon aus, daß Sie Azubi/ Umschüler oder ähnliches sind. Meine Darstellung folgt daher einem theoretischen Ansatz. Diese Aufgaben sind übrigens in der Theorie am günsigsten im Zeitablauf zu buchen.
Die Buchungen zeigen leider, daß Ihnen nicht wirklich klar ist WAS Sie da buchen. Es ist daher
dringend zu empfehlen, das Sie zunächst die R 6.6 EStR lesen. Dort ist ausführlich beschrieben, was oben bereits in kurzer Form dargestellt wurde. Ergänzend sei noch gesagt, daß die Ersatzbeschaffung
ernstlich geplant, aber noch nicht vorgenommen wurde.
zu den Buchungssätzen im Einzelnen:
Im Sachverhalt ist Ihnen der Restbuchwert (RBW) bereits gegeben ( Der Buchwert (inkl. anteiliger Afa) betrug zu dem Zeitpunkt 77 T €). Einer AFA-Buchung bedarf es daher nicht, denn sie ist ja praktisch schon erfasst. Wollten Sie damit den Abgang des LKW darstellen, haben sie das falsche Konto gewählt. Richtig wäre:
Anlagenabgang an LKW 77.000
Die Erfassung des Versicherungsbeitrages als Ertrag ist korrekt.
(Hinweis: Wäre die Zahlung erst in 2011, bei einer Zusage in 2010 erfolgt, müsste man natürlich statt dem Geldkto. gegen "sonstige Forderungen" buchen. Stichwort: periodengerechte Abgrenzung)
Nun folgt die Ermittlung und Buchung des Rücklagenbetrages. Dies haben Sie gänzlich unterlassen.
Wir haben eine Versicherungsentschädigung i.H.v. 87.000 € erhalten. Der Wert unseres alten LKW betrug aber nur 77.000 €. Daraus resultiert eine Differenz von 10.000 €. Es handelt sich faktisch um einen Ertrag, der erfolgswirksam ist. Technisch ausgedrückt; wir haben eine stille Reserve aufgedeckt.
Nun sagt uns die R 6.6 EStR, das der Ertrag aus bestimmten aufgedeckte stillen Reserven dadurch neutralisiert werden darf, indem wir eine Rücklage bilden. Rücklagen werden gewöhnlich in Sonderposten mit Rücklageanteil (SoPo m. RL) erfasst. Machen Sie sich ggf. nochmal den Unterschied zwischen Rücklagen und Rückstellungen klar. Das passt hier ganz gut

.
Dann buchen wir das doch einfach mal:
Einstellung SoPo an SoPo mit RL nach R 6.6 EStR 10.000
Das Konto "Einstellung SoPo" als Aufwandskonto hat nunmehr unseren Versicherungsertrag neutralisiert. Gewinnauswirkung +10.000 - 10.000 = 0
Im folgenden Jahr (2011) müssen Sie nun darauf achten, was genau passiert (Sachverhalt genau lesen).
Vorraussetzung für die Übertragung der stillen Reserve ist (wie sie ja nach Lektüre der R 6.6 mittlerweile wissen), daß der Unternehmer tatsächlich ein Ersatz-WG angeschafft hat. Ferner
muss dieses neue WG funktionsgleich bezgl. des alten WG sein.
Achtung hier lauert ein Problem, welches auch gelegentlich in der Praxis übersehen wird. Das neue WG muss nicht nur funktionsgleich sein, sondern muss zusätzlich auch noch
funktionsgleich genutzt werden !!!!
Ist eine dieser Vorrausetzungen nicht erfüllt,
muss der SoPo erfolgswirksam aufgelöst werden, da wir ja nunmehr ungerechtfertigt den SoPo in 2010 eingestellt haben. Kein funktionsgleiches Ersatz-WG kein SoPo.
In ihrem Fall liegen alle Voraussetzungen vor. Mangels Auskunft über die Nutzung des neuen LKW dürfen sie in der Theorie davon ausgehen, das das funktionsgleiche WG auch funktionsgleich genutzt wird. In der Praxis müsste das geklärt werden, was leider ab und an unterbleibt.
Buchungen in 2011 ( im Zeitablauf)
Der Kauf des neuen LKW wurde von Ihnen richtig erfasst (Vorsteuer mal vernachlässigt).
Nun müssen wir die stille Reserve auf den neuen LKW übertragen. Dies bewirkt faktisch eine Minderung des Buchwertes und somit unsere Abschreibung des neuen LKW in 2011.
Das Problem ist aber, und das haben Sie leider nicht erkannt, das der Unternehmer 87.000 € Versicherungsentschädigung erhalten, aber nur 80.000 € für das neue WG ausgegeben hat. Unsere stille Reserve ( ausgewiesen im SoPo) i.H.v. 10.000 € ist folglich nicht in voller Höhe übertragbar. Sie müssen den übertragbaren Anteil sozusagen an den tatsächlichen Kaufpreis "anpassen". Dies geschieht folgendermaßen:
übertragbare RL= Rücklage x AK des Ersatz-WG : Entschädigung
übertragbare Rücklage= 10.000 x 80.000 : 87.000
übertragbare RL= 9195
Der SoPo mit den verbleibenden 805 € ( 10.000 - 9195 ) ist erfolgswirksam aufzulösen.
SoPo mit RL nach R 6.6 EStR 10.000 an LKW neu 9195 und Erträge aus Auflösung SoPo m. RL 805
Der Buchwert (Grundlage für Abschreibung) für den neuen LKW beträgt 70805 €. Die Übertragung der stillen Reserve führt also zwangsläufig zu einer geringeren Abschreibung des neuen WG. Sie sehen die Rücklage für Ersatzbeschaffung bewirkt lediglich eine Verlagerung des Gewinns von einer Periode in eine andere Periode.
Der Beitrag stellt sicherlich eine recht ausführliche Lösung dar. Allerdings stelle ich immer wieder fest, daß die Behandlung der SoPo in der Praxis nicht ganz korrekt ist, was in Steuerbüros umständlich korrigiert werden muss. Der Fall bot einfach eine gute Gelegenheit die Problematik nochmals kurz darzustellen.
Der Beitrag ist keine Aufforderung an Lernende Hausaufgaben/ Übungsaufgaben einzusenden, um eine Komplettlösung zu erhalten. Dies wird von meiner Seite nicht erfolgen und ist daher zwecklos.
MfG
Aza