ich zerbreche mir gerade den Kopf über folgenden Sachverhalt:
Eine KG (Bilanzierer und Sollversteurer) hat eine Rechnung in 2022 erstellt, bei der die erbrachte Leistung ins Vorjahr (2021) fällt. Für das Jahr 2021 wird gerade der Jahresabschluss erstellt. Wie berücksichtige ich das nun korrekt in der Bilanz? Mein Gedankengang ist nun der, die Rechnung in voller Höhe netto in 2021 einzubuchen und den Anteil, der auf 2022 fällt, auf "unfertige Leistungen" zu packen. Ist das korrekt? Und darf ich dann überhaupt mein Erlöskonto um diesen Betrag saldieren? Meiner Meinung nach gilt das Saldierungsverbot, bin mir aber nicht sicher.
Ich würde nun wie folgt buchen:
Debitorisch an Erlöskonto und zusätzlich unfertige Leistung 1095 (SKR 04) an Bestandsveränderung (Konto 4815).
Ist mein Gedankengang richtig?
Danke schon mal für die Unterstützung
