folgender Sachverhalt im SKR03 vereinfacht dargestellt:
Eine GmbH kauft 110 USD zu 100 Euro (Wechselkurs 1,10 EUR.USD) und bucht das auf ein entsprechendes Konto in Euro, also
100 Euro 1220 an 1210.
Mit diesen 110 USD wird nun eine Aktie gekauft zu 110 USD.
100 Euro 1348 an 1220 (110 USD bei einem Wechselkurs von 1,10 Euro zu Umlaufvermögen)
Später wird diese für 150 USD verkauft. Der Wechselkurs beträgt 1,20 EUR.USD, das heißt 9% des Kursanstiegs sind auf Wechselkursgewinne zurückzuführen (13,5 USD, 11 Euro). Der Verkauf wird 125 Euro in die Bücher eingetragen (im USD Konto). Also 25 Euro Ertrag nach 8b KStG. Der Wechselkursgewinn wird nicht ausgewiesen, da er in der Aktientransaktion enthalten ist.
100 Euro 1220 an 1348
25 Euro 1220 an 2556
Später steht der Kurs bei 1,10 EUR.USD und ich verkaufe meine USD zu Euro. Das heißt, ich bekomme für meine 150 USD dann 136 Euro.
Abzüglich Anschaffungskosten von 100 Euro sind da auf einmal 36 Euro übrig.
100 Euro 1210 an 1220
36 Euro 1210 an X
Was mache ich mit denen? Buche ich die nun als Erträge aus Währungsumrechnung? Das würde ja bedeuten, dass ich den gesamten Aktiengewinn mit dem Steuersatz der GmbH versteuern müsste?
Konkrete Frage:
Was mache ich also, wenn beim Auflösen des USD Kontos etwas übrig bleibt und in "diesem etwas" sind aber bereits zugewiesene Erträge enthalten, die bereits gebucht sind, die nun anders versteuer werden?