Abschlag buchen

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Abschlag buchen
Hallo, ich betreue eine Baufirma (EÜR, Ist-Verst.). Eine Abschlagsrechnung wurde gestellt und bezahlt:
Rechnung:9900,00 €
zzgl. 19 % Ust. 1881,00 €
Gesamtbetrag: 11781,00 €

Es wurde Skonto und 15 % Bauabzug abgezogen, es wurde ein Betrag von 9660,00 € überwiesen.

Buche ich so? (SKR03):
9660,00 € 1200 an 8400

und das auch, oder ist das nur für Bilanzierer?: 1449,00 € 1543 an 8400

Danke im Voraus!!!
Hallo,

wenn ich lese "Baufirma", denke ich sofort an §13b UStG, wenn es sich um Bauleistungen handelt. In dem Fall darf auf der Rechnung keine Umsatzsteuerausgewiesen werden - je nachdem, wer der Rechnungsempfänger ist. Haben Sie das geprüft?

Ansonsten würde ich Bank / Einnahmen buchen. Bei 19% Umsatzsteuer passt #8400. Also der gesamte vorgeschlagene Buchungssatz. Sollte es sich hier tatsächlich um umsatzsteuerfreie Einnahmen handeln, muss ein Erlöskonto ohne Umsatzsteuer gewählt werden, z.B. #8337 (s. SKR03).

VG
Hallo,

zusammen mit einer EüR ist es wirklich etwas verzwickt.
Das Problem ist ja folgendes, wenn du nur Bank an Erlöse buchst:
Der Kunde zieht sich die volle Vorsteuer aus der Rechnung, er musste ja den vollen Betrag überweisen, nur ans FA und an Dich.
Du führst aber nur auf den Betrag USt ab, den Du auf der Bank bekommen hast.
Bei einem Bilanzierer läuft das richtig, aber bei dir würde das falsch laufen, genauso bei der ESt würde zuwenig bezahlt werden.

Deshalb würde ich mal versuchen das Konto 1543 Forderung Bauabzugssteuer zu nutzen und dies gegen die Erlöse zu buchen und dann zu schauen,
wie das Programm dies auswertet.

Gut wäre aus meiner Sicht, wenn steuerlich die vollen Erlöse ausgewiesen werden, dafür das Programm dann bei der Steuerermittlung diesen Betrag (Bauabzugssteuer) auf die geschuldete ESt anrechnet/abzieht.



Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 12.07.2014 00:11:10
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Maiks Beitrag verstehe ich nicht so ganz. Bei einer EÜR werden den Einnahmen lediglich die Ausgaben gegenübergestellt. Im Falle einer Ist-Versteuerung wird im aktuell zu meldenden Zeitraum nur das ans FA an Umsatzsteuer überwiesen, was tatsächlich bezahlt worden ist im Gegensatz zur Soll-Versteuerung, bei der Umsatzsteuer abgeführt wird, sobald sie in Rechnung gestellt wird. Ist-Versteuerung bedeutet USt. auf vereinnahmte Entgelte / Soll-Versteuerung bedeutet USt. auf vereinbarte Entgelte.

D.h., wird von einer Gesamtrechnung erst einmal nur ein Teil bezahlt, wird auch nur dieser als Erlös verbucht. Ergo wird auch nur genauso viel Umsatzsteuer abgeführt. Bei einer EÜR wird nicht OPOS gebucht, sondern in aller Regel Bank (Kasse oder #1486 / #1371) / Erlöse oder Ausgaben / Bank (Kasse oder #1486 / #1371).

Vorsteuer darf grundsätzlich erst dann abgeführt werden - siehe Ausnahmen zum Jahresende - wenn die Leistung erbracht und die Rechnung gestellt worden ist. Das würde in dem Beispiel den Kunden betreffen, der diese Ausgangsrechnung erhält. Und wie der seine Geschäfte abrechnet, ist ein ganz anderes Thema.

Wirklich wichtig ist hier der §13b UStG, der die Umsatz Versteuerung eindeutig regelt und bei Nicht-Beachtung ziemlich unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Hallo Accountant,

der 13b greift ja nur, wenn der Geschäftspartner auch ein Bauunternehmen ist und würde die Sache noch komplizierter machen.
Die Bauabzugssteuer hat ja mit der USt erstmal nichts zu tun.

Ich erkläre mal wieso ich "verzwickt" meine anhand eines Beispiels:

Es gibt nur die eine Rechnung "im Jahr". Höhe 10.000 Netto (Brutto 11.900€) (Bauabzugssteuer 15% = 1.785€)

Wäre drea1908 Bilanzierer und der Leistungsempfänger auch, würde es so laufen:

Drea1908
Forderung 11.900 an Erlöse 10.000 an USt 1.900

Kunde bucht:
Aufwand 10.000 / VST 1.900 an Verb. FA Bauabzugssteuer 1.785€ an Verb. Drea1908 10.115

So und nun aus Sicht des "Staates/FA", beiden wird ein Steuersatz von 30% unterstellt:

Drea1908: Erlöse 10.000 * 30% = 3000€ ans Finanzamt zu zahlende ESt 3.000 (abzgl 1.785 bereits gezahlte Bauabzugssteuer) = 1.215€
FA bekommt somit 3.000€ ESt und 1.900 USt

Kunde: 10.000 € Aufwand = FA bekommt 3.000€ weniger ESt und Kunde zieht sich 1.900 VSt

Das Ergebnis ist somit ein +- 0 für das FA.

EÜR
Nun lassen wir den Kunden so wie er ist und setzen nur drea1908 auf EÜR und verbuchen nur den Geldfluß:
Drea: Bank 10.115€ an Erlöse  8.500€  an USt 1.615 €

Das heißt nun am Jahresende:

8.500 * 30 % ESt = 2.550 € ESt abzgl Bauabzugssteuer 1.785€ bereits gezahlt = 765€ noch zu zahlen
Umsatzsteuer: 1.615

Das heist nun, dass FA hätte im Vergleich zum Bilanzierer einen Verlust erlitten
bei der USt  1.900€ - 1.615€ = 285€

und bei der ESt von 3.000€ - 2.550€ = 450 €

Somit kann es aus meiner Sicht so nicht gedacht sein mit dieser Verbuchung bei EÜR:
Theoretisch könnte man ja so mit einem "Geschäftspartner" und einer EÜR, den Staat um ein paar Euros  bringen, obwohl alle es richtig
machen/buchen.

Somit besteht das Risiko für drea1908,wenn mal eine BP für 3 Jahre kommt o.ä. das diese ganzen Bauabzugsteuer Umsätze so nicht richtig sind
mit der klassischen EÜR Verbuchung und eine "fette" UST + ESt Nachzahlung kommt.

Bitte gern weitere Gedanken dazu, das waren nur meine  :wink1:

Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 12.07.2014 11:07:04
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Maik,

ich weiß, wie der §13b UStG funktioniert. Ich hatte nur vorgeschlagen zu prüfen, weil die Handhabung vielen Bauunternehmen nicht so ganz klar ist (ist auch kompliziert). Ich kenne die Buchhaltung, um die es hier geht, viel zu wenig. Auch dürfen freie (Bilanz-)Buchhalter keine steuerliche Beratung durchführen. Daher wäre möglicherweise - wenn nicht schon geschehen - eine Rückfrage beim Steuerberater notwendig, was die Ausgangsrechnungen betrifft.

Auch geht es hier nur um EÜR und Ist-Versteuerung. Da wird in dem Fall genauso gebucht, wie ich geschrieben habe. Besonderheiten gibt es bei einer EÜR unter Umständen nur am Jahresende beim Wechsel auf das neue Jahr. Das und alles andere steht - so wie ich die Anfrage verstanden habe - gar nicht zur Debatte.

Daher möchte ich mich in die Diskussion um Bilanzierung, Soll Versteuerung und theoretische komplizierte Berechnungen gar nicht erst einschalten.

Viele Grüße
Hallo,

es geht hier mit Sicherheit nicht um steuerliche Beratung, sondern wie der Geldeingang mit der Besonderheit Bauabzugssteuer zu verbuchen ist.
Du sagst, du würdest einfach wie bei der EüR üblich Bank an Erlöse buchen.
Ich habe dazu nur Stellung bezogen, das man dies wohl so machen kann, aber in dem Fall sich unerwünschte aus "Finanzamtssicht" steuerliche Folgen ergeben und ich würde hier aus Sicht der Threaderstellerin, aufgrund der vermutlichen höheren Zahl an solchen Umsätzen, dieses Thema nicht einfach so behandeln, wie von Dir vorgeschlagen, sondern hier ggf dies absegnen zulassen von einem Steuerberater, bzw die von ihr selbst Vorgeschlagene Lösung mit
Forderung FA an Erlöse zu versuchen, da dieser Buchungssätze unter den gegebenen Fakten mehr Sinn macht.

Das ist natürlich auch nur meine Meinung dazu, ich denke drea1908 hat nun Vorschläge dazu gehört und kann jetzt selbst abwägen.

Viele Grüße

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Gehaltsreport: 80.000 Euro Jahreseinkommen reichen für die Top 10 % Gehaltsreport: 80.000 Euro Jahreseinkommen reichen für die Top 10 % Das Gehalt ist bei der Jobentscheidung oftmals der wichtigste Faktor. Mit Daten des Gehaltsreports 2025 hat The Stepstone Group jetzt analysiert, ab welchem Einkommen Vollzeitbeschäftigte in Deutschland......

Organschaft und atypisch stille Beteiligung Organschaft und atypisch stille Beteiligung Eine atypisch stille Beteiligung an der Organgesellschaft steht der Anerkennung einer ertragsteuerrechtlichen Organschaft grundsätzlich nicht entgegen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom......

„AI Office of the CFO“: Payhawk automatisiert Finanzprozesse mit KI „AI Office of the CFO“: Payhawk automatisiert Finanzprozesse mit KI Payhawk hat heute die Einführung von „AI Office of the CFO“ bekannt gegeben – einer Suite spezialisierter KI-Agenten, welche die Produktivität von Finanzteams drastisch steigern und zeitgleich eine vollständige......


Aktuelle Stellenangebote


Finanzprüfer*in (w/m/d) Die Stadt Weinheim mit rund 45.000 Einwohner*innen ist inner­halb der Metropol­region Rhein-Neckar ein beliebter Wohnort mit großem Bildungs-, Sport- und Kultur­angebot. Wir als Beschäftigte (ca. ......

(Senior) Accountant / Finanzbuchhalter (m/w/d) Die Vidal MMI Germany GmbH (Vidal MMI) ist ein E-Health-Unternehmen, welches medienübergreifende Arzneimittelinformationssysteme und IT-Lösungen für Ärzte, Kliniken und Apotheken sowie weitere......

Buchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d) Stellen Sie sich vor, Sie sind Teil eines bodenständigen Unternehmens, das seit 1936 mit Herz und Verstand Landwirte, Gartenbauer und Gewerbetreibende begleitet. Wir legen viel Wert darauf, nah am......

Bilanzbuchhalter (w/m/d) Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus......

Bilanzbuchhalter (m/w/d) Zur Verstärkung unseres Finanzteams suchen wir eine engagierte und fachlich versierte Persönlichkeit, die in enger Zusammenarbeit mit unserem CFO die Finanzprozesse mitgestaltet. Die Position ist in Teilzeit......

Bilanzbuchhalter (m/w/d) Wir von ERICH JAEGER engagieren uns seit über 95 Jahren mit innovativen Entwicklungen für die Automotive-Industrie und beschäftigen uns täglich mit zukunftsweisenden System-Lösungen im Bereich der Ste......

Tipp der Woche

RWP Newsletter :
Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
zur Eintragung >>
Anzeige
Buch: Kennzahlenguide für Controller

Stellenanzeigen

Bilanzbuchhalter*in / Buchhalter*in (Schwerpunkt Anlagevermögen)
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 84 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geist... Mehr Infos >>

Teamleitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Sie sind ein versierter Zahlenexperte mit Führungstalent und suchen eine Aufgabe, in der Ihr Können wirklich geschätzt wird? Das bieten wir Ihnen: Polstermöbel Fischer zählt mit rund 250 Mitarbeitenden zu den großen Polstermöbel-Filialunternehmen in Deutschland mit dem Ziel die Nr. 1 zu sein! Wir... Mehr Infos >>

Experte Bilanzierung (m/w/d)
Die E.V.A., Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen, ist die geschäftsführende Holding- Gesellschaft der STAWAG, des Nahverkehrsunternehmens ASEAG und über 50 weiteren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Mit rund 150 Mitarbeitenden erbringt die E.V.A. sämtliche Querschnittsfu... Mehr Infos >>

Office Manager & Personal Assistant (w/m/d)
Die WHU – Otto Beisheim School of Management ist die renommierteste private Hochschule in Deutschland und genießt auch international hohes Ansehen. Unsere Standorte in Vallendar und Düsseldorf bieten ein spannendes und sehr internationales Arbeitsumfeld. Die Kultur an der WHU ist geprägt von unte... Mehr Infos >>

Finanzprüfer*in (w/m/d)
Die Stadt Weinheim mit rund 45.000 Einwohner*innen ist inner­halb der Metropol­region Rhein-Neckar ein beliebter Wohnort mit großem Bildungs-, Sport- und Kultur­angebot. Wir als Beschäftigte (ca. 800) der Stadt­verwaltung wollen unsere Stadt Tag für Tag weiter­entwickeln. Wenn Sie Teil un... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Zur Verstärkung unseres Finanzteams suchen wir eine engagierte und fachlich versierte Persönlichkeit, die in enger Zusammenarbeit mit unserem CFO die Finanzprozesse mitgestaltet. Die Position ist in Teilzeit mit flexibler Wochenstundenanzahl zu besetzen und bietet eine langfristige Perspektive in... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Leiter (m/w/d)
Sie übernehmen als kaufmännischer Leiter (m/w/d) die Verantwortung für die Führung Ihres Teams und unterstützen den Geschäftsführer der Lorenz GmbH & Co. KG bei allen betriebswirtschaftlichen Fragen zur Steuerung des Unternehmens. Fachlich berichten Sie an die in München ansässige BRUNATA... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Kostenverfolgung Bauprojekte

Kostenverfolgung-Bauprojekte.jpg
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.

Jetzt hier für 20,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

RS Firmenwagenrechner (1% Regel)

Die Excel-Vorlage Firmenwagenrechner für die 1%-Methode unterstützt Sie optimal bei der Kalkulation der privaten Nutzung eines Dienstwagens. Außerdem kalkuliert dieses Tool die Umsatzsteuer anhand der tatsächlichen Kosten und der Bemessungsgrundlage durch die 1%-Methode.  
Mehr Informationen >>

RS Rückstellungsrechner XL - Rückstellungen im Unternehmen leicht verwalten

Der neue RS-Rückstellungsrechner XL unterstützt Sie optimal bei Ihren Jahresabschlussarbeiten, indem er die wichtigsten Rückstellungen für Sie berechnet und verwaltet. Es werden Rückstellungen zur Gewerbesteuerrückstellungen und Urlaubsrückstellungen gebildet. 
Mehr Informationen >>

Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Maximilian_Fellermeyer.jpg
Diese auf MS Excel basierende Arbeitshilfe bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind Vorlagen zur Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>