Danke und Lg Jana
Die Steuerpflichtige Maria Fleißig ist Alleinerzieherin und hat einen 9jährigen Sohn. Sie hat im Kalenderjahr 2023 folgende Einnahmen, Ausgaben bzw Einkünfte:
1. Erbschaft von Barvermögen von ihrer verstorbenen Tante EUR 13.000,-
2. Spielgewinn im Lotto von EUR 4.500,-
3. Verlust aus der Tätigkeit als Unternehmensberaterin - EUR 15.000,-
4. Gewinn aus ihrem Handelsunternehmen (nach GFB)EUR 41.000,-
5. Einkünfte aus einer WohnungsvermietungEUR 1.500,--
6. Verlust aus dem Verkauf von Aktien - EUR 600,--
7. Verkauf ihrer 25 Jahre alten privaten Briefmarkensammlung EUR 14.850,-
8. Bezahlung einer Lebensversicherung - EUR 3.000,-
9. Bezahlung der Nachmittagsbetreuung ihres Sohnes bei einer Tagesmutter- EUR 2.600,
Ermitteln Sie nach folgendem Schema das Einkommen gemäß § 2 Abs 2 EStG und berechnen Sie die Einkommensteuerschuld. Welche Nachzahlung hat Frau Fleißig zu erwarten, wenn Sie EUR 2.000,- an Einkommensteuer vorausbezahlt hat?
Einkünfte aus...
1. Land- und Forstwirtschaft
2. selbständige Arbeit
3. Gewerbebetrieb
4. nichtselbständige Arbeit
5. Kapitalvermögen
6. Vermietung und Verpachtung
7. sonstige Einkünfte
Gesamtbetrag der Einkünfte (nach Verlustausgleich)
- Sonderausgaben (§ 18)
außergewöhnliche Belastungen (§§ 34, 35)
- Freibeträge nach den §§ 104 (bis 2015), 105 und 106a
Einkommen = Bemessungsgrundlage für den Steuertarif Anwendung des Steuertarifs (§ 33)
Einkommensteuer
- Absetzbeträge
Einkommensteuerschuld
- entrichtete Lohnsteuer
- entrichtete Kapitalertragsteuer
- entrichtete Immobilienertragsteuer
veranlagte Einkommensteuer laut Steuerbescheid
- Vorauszahlungen
ergibt Schlusszahlung / Gutschrift