Hi Julia,
grundsätzlich musst du alles aktivieren, was aufgewendet wird, um den Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (bzw. bei Herstellungskosten: Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen)
Ich würde jetzt nicht behaupten, dass die angemieteten Toiletten notwendig sind, um die alten renovieren zu können. Sie sind lediglich notwendig um die Belegschaft nicht auf die grüne Wiese schicken zu müssen

... aber das hat nichts mit den eigentlichen Sanierungen zu tun.
Also: nein! Alles in den Aufwand buchen!
Liebe Grüße
die drei ?