Das mit der selbstständigen Bewertbarkeit ist mir völlig neu. Aber es scheint ja tatsächlich so zu sein. Ich hatte Ende 2008 meine Bilanzierungsprüfung (der Kursleiter ist Prüfer vom FA) und auf diesen Bewertungsansatz wurde dort überhaupt nicht hingewiesen!

Im Gegenteil; wir hatten sogar einige Prüfungsaufgaben, in denen genau solche Dinge zu bewerten waren (die Sattelpacktaschen z.B.). Und die richtige Lösung war hier immer der Aufwand!
Ich habe nun das ganze Netz auf den Kopf gestellt und konnte nirgendwo eine Definition für "selbstständig bewertbare Wirtschaftsgüter" finden. Selbstständig bewertbar ist doch jedes Wirtschaftsgut (Kassenbeleg?, Rechnung?). Aber das kann so auf keinen Fall gemeint sein!
Für mich sind Dinge wie PC-Maus, Kabel usw auf keinen Fall zu aktivieren sind. Das würde das Anlageverzeichnis ja derart aufblähen, dass es vollkommen praxisuntauglich wäre. Für mich sind solcherlei Dinge weiterhin Bürobedarf oder Instandhaltungsaufwand.
Wie würdest du den Begriff "selbstständig bewertbare Wirtschaftsgüter" definieren?
LG
Ponschie