alle Jahre wieder kommt der Rechnungswesenmann,
auf die Erde nieder,
bis ich nicht mehr kann.
Hoho, zwischen den Jahren habe ich nun doch eine Frage an euch:
Ich, Freiberufler, habe mir einen neuen Teppich im Dezember 2020 für mein häusliches Arbeitszimmer angeschafft. Da ich nicht sicher war, welcher optisch passen würde, habe ich verschiedene Exemplare beim gleichen Händler auf die gleiche Rechnung gekauft.
Einen habe ich ausgewählt, die anderen habe ich zum Händler zurück geschafft. Die Erstattung der Gutschrift erfolgt jedoch erst im Januar 2021.
Der Teppich den ich behalte, hat einen netto Anschaffungswert von 249€. Damit würde ich ihn normalerweise als GWG sofort abschreiben, fertig.
Frage: Geht das auch, wenn der Rechnungsbetrag aufgrund der Sammelbestellung deutlich über 1.000€ liegt und die Differenz, wie schon geschrieben, per Gutschrift erst nächstes Jahr erstattet wird? Theoretisch habe ich ja x.000€ Betriebsausgabe dieses Jahr und x.000€ Einnahme im nächsten Jahr, was mir aber vollkommen unverhältnismäßig für dieses bisschen GWG erscheint, auch wenn ich über jede Ausgabe 2020 glücklich bin, da sie meine Steuerlast reduziert.
Danke für eure Antworten.