ich bin neu im Forum und benötige bei folgenden Fragestellungen eure Hilfe
1.) Ich habe eine Rechnung erhalten, in der 5 Monitorhalterungen a 330,- € Netto berechnet werden. Die Halterungen sind für mich keine GWG´s, da diese nicht selbstständig nutzbar sind (keine Funktion ohne Monitor).
Handelt es sich hierbei um Betriebs- und Geschäftsausstattung als richtige Zuordnung? Wie lange schreibt man diese Halterungen ab (5 Jahre?). Ich habe weder im Internet, noch in der Afa-Tabelle eine Antwort gefunden.
2.) Zu den GWG´s habe ich generell eine Verständisfrage. Bei einem GWG habe ich die Möglichkeit, dieses direkt in die Kosten zu buchen, wenn die Anschaffungskosten bis 250,- € betragen. Wenn ich ein GWG zwischen 250,01 - 800,- € vorliegen habe, kann ich dieses laut Literatur sofort abschreiben.
Kann ich dann ein GWG zwischen 250,01 - 800 nicht direkt in die Kosten buchen, wie bei einem GWG unter 250,- (Wahlrecht)? Die Buchung in die Kosten hätte doch den gleichen Effekt wie die Sofortabschreibung?
3.) Wie verbuche ich Anlagegüter, welche z.B. durch das Hochwasser beschädigt wurden und nicht mehr nutzbar sind.
Die Entschädigung der Versicherung wurde auf ein Ertragskonto gebucht. Wäre die richtige Vorgehensweise die Anlagegüter von "6895 Anlagenabgänge Sachanlagen"
(Restbuchwert bei Buchverlust)" an z.B. "Betriebs- und Geschäftsausstattung" zu buchen?
Manche zerstörten Anlagengüter werden 1 zu 1 ersetzt, so dass ich diese neu aktivieren würde, nachdem die alten Anlagegüter wie beschrieben aus dem Anlagevermögen ausgebucht wurden.
4.) Meine letzte Frage betrifft die Ersatzbeschaffungen. Wenn z.B. ein bereits vorhandener Hochdruckreiniger mit AHK von 400,- € (GWG) ersetzt wird (defekt), kann ich die Ersatzbeschaffung mit 400,- € nicht direkt in die Kosten buchen, da es sich um Ersatz handelt? Oder muss ich den neuen Hochdruckreiniger ebenfalls aktivieren?
Vielen Dank im Voraus und ein schönes Restwochenende!