Erweiterung einer Anlage (Nachaktivierung oder Aufwand?)

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Erweiterung einer Anlage (Nachaktivierung oder Aufwand?), Erweiterung einer Anlage (Nachaktivierung oder Aufwand?)
Hallo zusammen,

hab mal seid längerem auch mal wieder eine Frage:
1993 hat unser Unternehmen eine Anlage zur Notstromversorgung i.H.v. 140.000 EUR erworben und über 8 Jahre abgeschrieben. Buchwert heute demnach 0 EUR.
Nun wird die Anlage jedoch so umgebaut, dass eine enorme Steigerung der Leistung und in Folge dessen sich auch das Einsatzgebiet dieser Anlage erweitert wird. Insgesamt könnte man also sagen, das durch diesen Umbau/Eweiterung praktisch schon ein neues WG entsteht. Die Kosten des Umbaus belaufen sich allerdings auf lediglich 12.000 EUR inkl. Eigenleistungen eigener Mitarbeiter.

Im ersten Moment dachte ich daran die Kosten als Aufwand zu verbuchen, da eine Nachaktivierung im eigentlichen Sinne ja nicht in Frag kommt (Anschaffungwert bereits komplett abgeschrieben).
Oder: Umbaukosten aktivieren und wiederum über 8 Jahre abschreiben?

Kann mir jemand helfen?

Danke vorab!
Grüße Anne
Bearbeitet: Abteilung FR - 04.01.2012 17:29:00
Hallo Anne,

das sind nachträgliche Anschaffungskosten, da der Wert des Wirtschaftsgutes wieder steigt. Diese müssen nach § 255 HGB mit dem Nettowert aktiviert werden. Sie müssen auf dem gleichen Anlagenkonto aktiviert werden und dem Wirtschaftsgut zugeschrieben werden.

Hierzu könnte dich auch der Beitrag Anschaffungsnebenkosteninteressieren.

Aufwand wäre es nur, wenn der Nutzen des Wirtschaftsgutes nicht erhöht wird!

MfG
M.
Hallo Mjolnir,

danke erstmal für die schnelle und ausführliche Antwort! :-)
Nur damit ich das richtig verstehe:
Wenn ich nun die Kosten auf das bestehen Anlagenkonto buche wird ja der nachaktivierte Wert wieder sofort abgeschrieben (Da die Anlage ja schon komplett abgeschrieben wurde, ND ist erreicht). --> Folglich stehen die 12.000 EUR in diesem Geschäftsjahr wieder im Aufwand. Oder?

Gruß und Danke schon mal vorab!

Grüße Anne
Hallo,

du musst die Nutzungsdauer neu schätzen und neu abschreiben.

Gruß
Bilibu
:wink1: stimm Bilibu voll zu!
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
ok Danke für die zahlreichen Anworten!
Würde also bedeuten ich schreibe (nur) die 12.000EUR nachträgliche AHKs über 8 Jahre ab?
Ja natürlich nur die 12T€. Die historischen AHK sind doch schon abgeschrieben :denk:
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