da es früher und auch vor kurzem Fragen zur digitalen Afa gab werd ich diese mal hier Vorstellen.
Grundsätzliches:
Bei der digitalen Afa werden die Summen entsprechend ihrer Beanspruchung aufgeteilt, ähnlich einem Kredit wo die Zinsen immer nur auf die Restsumme fällig werden.
Vorgehensweise:
Als Beispiel nehme ich hier einen aufzuteilenden Wert von 1000 und eine Afa-Zeit von 6 Monaten.
Als erstes berechnet man den Nenner: 1 + 2 + 3 + 4 + 5 + 6 = 21
Danach den Zähler z.B. für die ersten beiden Monate: 6 + 5 = 11
Nun setzt man einfach nur ein: 1000 x 11 / 21 = 523,80
somit wäre die Afa für die ersten beiden Monate 523,80
und für die letzten beiden Monate: 1000 x (1 + 2) / 21 = 142,86
Formeln:
Die Zähler und Nenner kann man auch anhand von Formeln berechnen, da man sich denken kann das die obere Vorgehensweise über einen längeren Zeitraum ganz schön aufwendig werden kann.
dabei gilt für den Nenner : t x 0,5 x (t+1)
6 x 0,5 x (6 + 1) = 21
ich nenn diesen Wert mal Ng
für den Zähler im Prinzip die selbe Formel nur das man hier von der gesamten Zeit (Ng) abziehen muss.
Zähler = NG - (t rest x 0,5 x (t rest + 1))
wäre für die ersten beiden Monate: 21 - (4 x 0,5 x (4 + 1)) = 11
somit hätte man wieder 1000 * 11 / 21 = 523,80
Anwendungsgebiete:
Dieses Verfahren das steuerrechtl. für die Abschreibung von AV verboten ist, verwendet man somit hauptsächlich bei Abgrenzungen wo die Restschuld lfd. sinkt und somit eine lineare Afa am Anfang einen zu geringen Wert erzeugt und am Ende einen zu hohen Wert. Durch den § 5 (1) wird dieses Verfahren durch ein muss im HGB auch ein muss im Steuerrecht. Wie gesagt, allerdings nicht bei Abschreibungen von AV, dem steht der § 7 entgegen der dieses verbietet.
Anmerkung
Für Ergänzungen vor allem im Bereich der Formeln bin ich natürlich dankbar. Das oben beschriebene Verfahren hat sich bei mir so eingespielt und komme damit gut zurecht. Wenn einer eine Formel hat um das Ganze noch weiter abzukürzen, dann nur her damit.
Gruß
Andreas