Desktoprechner Abschreibung 2021, bzw welche Konten SKR03

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Desktoprechner Abschreibung 2021, bzw welche Konten SKR03, Welche Konten für Computerkauf 2021
Hallo,
ich sitze über meiner Bilanz 2021 (kleinst GmbH). Ich habe 2021 endlich einen neuen Desktoprechner gekauft. Genau genommen habe ich ihn komplett selber zusammengebaut. Aber ich nehme an, dass macht nichts. Der Komplettpreis liegt so bei 1430 € Netto. Der Rechner soll vollständig 2021 abgeschrieben werden.
Meine Frage nun, welche Konten in SKR03 ansprechen?

452 EDV Hardware
4850 Abschreibungen auf Sachanlagen auf Grund steuerlicher Sondervorschriften
480 GWG
4855 Sofortabschreibung GWG

Muss der Rechner im Anlagevermögen aufgeführt werden? Obwohl dann nur noch 1 €?
Auf Seiten wie Haufe habe ich keine konkreten Beispiele gefunden und rätsel jetzt etwas rum. Für einen Tipp wäre ich dankbar.
Schöne Grüße, trotz der düsteren Tage
Michael
Hallo Michael88,

was ist bitte ein Desktoprechner ? Bin nicht mehr up to date ! Ist das ein ganz normaler Computer ?

Ok in der Buchhaltung bin ich mehr up to date.

Oki doki zuerst GWG Grenzen googeln....der Wert ist über 1000,00€ also kein GWG und daher auch keine
Sofortabschreibung !

Rechner muss aktiviert werden, d.h. in die Bilanz in das Anlagevermögen aufgenommen werden und über die Nutzungsdauer
lt. amtlicher AFA Tabelle abgeschrieben werden. In der Regel lineare AFA.
Steuerliche Sondervorschriften gibt es da keine oder hast du dafür vorher einen IAB gebildet ? Denk ich mal nicht.

Konto 452 EDV Hardware passt
Konto 4850 passt nicht
Konto 4830 Abschreibung auf Sachanlagen ist das Passende

LG
Hallo,

kurze Ergänzung zu o.g. schon richtigen Ausführungen. Es gibt jetzt die Möglichkeit den PC schon im Jahr der Anschaffung komplett abzuschreiben. Das gilt jedoch nur für die Steuerbilanz. In der Handelsbilanz muss weiterhin die gewöhnliche Nutzungsdauer, beim PC i.d.R. 3 Jahre, angesetzt werden.

Schau mal hier: https://www.rechnungswesen-portal.de/News/digital-afa-bleibt-neues-bmf-schreiben.html
und hier: https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Anlagevermoegen/Digital-AfA-Schnellere-Abschreibung-von-Hard-und-Software-fuers-Homeoffice.html


VG, CP1
Hallo Moderator,

vielen Dank für deinen Hinweis.
Das BMF Schreiben habe ich noch nicht gekannt, obwohl ich auch im Forum viel lese.

LG
Hallo,
das heißt, ich muss für meine nebenbei Winz-GmbH mit  kleinem Verlust 2021 (auch ohne Abschreibung) entweder zwei Bilanzen aufstellen oder die normale AfA ansetzen? Weil, dass wäre der einzige Unterschied. Steuern zahle ich wg. Verlustvortrag eh nicht.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wie es am einfachsten zu lösen ist? Ich habe die Teile bei diversen Händlern gekauft, verteilt auf November und Dezember. Die sieben Einzelteile lagen jeweils unter 1000 € (von 16-643 €). Fertig war der Rechner erst im Dezember.

Heißt dann wohl mit 1/36 Abschreibung im Dezember anfangen. Kann man sowas bündeln?

Gruß Michael
Schreiben richtig gelesen?

Winz-GmbH ohne Stb?
Hallo Michael88,

ich kann deine Gedankengänge leider nicht nachvollziehen. Was meinst du mit 1/36 Abschreibung ?
Das kann schon mal nicht stimmen.
Ich kenne nur 1/12-11/12 anteilige Abschreibung im Monat.

Am Besten du machst dir eine Liste, was du alles an Ersatzteile gekauft hast + Grundgerät, bis es in einen betriebsbereiten Zustand gekommen ist bzw.
in ein EDV Netzwerk integriert worden ist und setzt dann den Nettowert an für die Abschreibung am Ende des Jahres im Dezember.
AfA ist dann für 2021 1/12.

LG
Hallo Michael,

ich würde hier die normale Nutzungsdauer von 3 Jahren ansetzen. Das wäre in Deinem Fall einfacher. Der bei der anderen Variante (Digital AfA 1 Jahr) produzierte zusätzliche Verlust wäre zwar zukünftig dann auch verrechenbar mit evtl. Jahresüberschüssen, aber man muss es ja nicht unnötig kompliziert machen.

Zu den Einzelteilen:

Wenn Du es formal richtig machen willst, dann bilden die Einzelteile in Summe das aktivierbare WG und Du müsstest im Dezember anteilig Abschreibungen buchen, die von Dir schon richtig genannten 1/36 der Anschaffungskosten.

Ich kenne aber nicht wenige Unternehmer, die die Einzelteile einfach als eigenständiges WG und damit als GWG im Jahr der Anschaffung abschreiben bzw. bei unter 250 EUR gleich in den Aufwand buchen. Führt in Deinem Fall aber auch nur zu einem höheren Verlust im abgelaufenen Jahr - bringt Dir also nicht viel, außer dass es einfacher zu buchen wäre.

VG, CP1
Hallo Moderator,

ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass die Ersatzteile bei einem Computer als GWG behandelt werden können,
da selbständig nicht nutzbar zum Bsp. Festplatte, Lüfter, Arbeitsspeicher, CD Speicher, Gehäuseteile etc...

Selbst bei einem Bildschirm als Ersatzteil kann der nicht als GWG behandelt werden, da nicht selbständig nutzbar.

Natürlich kann man die Ersatzteile  auch separat als Aufwand buchen zum Bsp. auf das Konto Büromaterial.
(Der Computer gehört ja ins Büro)

Und mit der Abschreibung kenn ich das nicht anders, weil normalerweise der Bilanzstichtag der 31.12. ist und
wenn der Computer im Dezember zusammengebaut wurde und betriebsbereit gewesen ist, kann er diesen einen
Monat Dezember noch anteilig abgeschrieben werden.

Aber ok ich lern auch noch gerne was dazu durch das Lesen anderer Beiträge.

LG
Hallo,

Zitat
Fachkraft schreibt:
ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass die Ersatzteile bei einem Computer als GWG behandelt werden können,
da selbständig nicht nutzbar zum Bsp. Festplatte, Lüfter, Arbeitsspeicher, CD Speicher, Gehäuseteile etc...

das ist jetzt in meinem Beitrag vielleicht nicht so ganz deutlich geworden. Ich meinte, dass dies in der Praxis oft so gemacht wird. Formal ist das natürlich nicht richtig. Es gab dazu schon viele Diskussionen hier im Forum und es scheint so zu sein, dass dies wohl bei einer Prüfung nicht bemängelt wird - vermutlich wegen Geringfügigkeit.

Zitat
Fachkraft schreibt:
Und mit der Abschreibung kenn ich das nicht anders, weil normalerweise der Bilanzstichtag der 31.12. ist und
wenn der Computer im Dezember zusammengebaut wurde und betriebsbereit gewesen ist, kann er diesen einen
Monat Dezember noch anteilig abgeschrieben werden.

Ja, hatte ich ja auch bestätigt.

VG, CP1
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