BMF-Schreiben v. 22.2.22: GWG vs Sonstige Betriebs- u. Geschäftsausstattung

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BMF-Schreiben v. 22.2.22: GWG vs Sonstige Betriebs- u. Geschäftsausstattung
Beispiel Ai Notebook für 600 EUR netto
Beispiel Bi Notebook für 1500 EUR netto

A ist GWG (670) während B Sonstige Betriebs- u. Geschäftsausstattung (690) ist und beide müssen entsprechend abgeschrieben, d.h. A mit "Sofortabschreibung GWG" 6260 und B mit "Abschreibungen AV" (6220), aber dann voll zum Periodenende.

Richtig?
so würde ich das auch sehen.

LG
Hallo tim-s,

also der Laptop für 600 ist wie Du schon sagt GWG.

Bei dem teureren Laptop hast Du die Möglichkeit diesen über 3 Jahre oder 1 Jahr abzuschreiben, wobei die 1-Jahr.Abschreibung ab dem Erwerb gilt; die Abschreibung also nur anteilig für das Erwerbsjahr erfolgt.

VG
Zitat
Der Buchhalter schreibt:
Hallo tim-s,

Bei dem teureren Laptop hast Du die Möglichkeit diesen über 3 Jahre oder 1 Jahr abzuschreiben, wobei die 1-Jahr.Abschreibung ab dem Erwerb gilt; die Abschreibung also nur anteilig für das Erwerbsjahr erfolgt.

VG

bist du sicher? wenn ich schnell google finde ich das:

"Da sich die Nutzungsdauer bei PCs und Anwendersoftware nun aber nicht auf „mehr als ein Jahr“ erstreckt, besteht folglich kein Raum für eine Abschreibung (AfA). Vielmehr sind die Anschaffungskosten im Jahr des Erwerbs in einer Summe abzuschreiben, und zwar unabhängig vom Monat des Kaufs."

" Führende Vertreter der Finanzverwaltung haben mittlerweile bestätigt, dass eine volle „Sofortabschreibung“ in 2021 auch bei einem Kauf im Dezember möglich ist. Der Gesetzeswortlaut sei insoweit eindeutig."


https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/einzelfragen-zur-sofortabschreibung-fuer-pcs-und-notebooks/
Zitat
Der Buchhalter schreibt:
die Abschreibung also nur anteilig für das Erwerbsjahr erfolgt.

Definitiv falsch, s. BMF-Schreiben, Punkt 1.4: "Es wird nicht beanstandet, wenn abweichend zu § 7 Absatz 1 Satz 4 EStG die Abschreibung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe vorgenommen wird."
Hallo ihr Zwei,

danke für die Korrektur, wobei ich das dann eher so sehen würde dass man ein Wahlrecht hat denn es wird ja auch davon gesprochen dass es sich nicht um eine Sofortabschreibung handelt, sondern nie Nutzungsdauer angepasst wird.

VG
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