Bilanzierung Erweiterungsinvestition Gebäude (fast abgeschrieben)

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Bilanzierung Erweiterungsinvestition Gebäude (fast abgeschrieben), Bilanzierung Erweiterungsinvestition Gebäude (fast abgeschrieben)
Hallo zusammen,

folgende Ausgangslage:
Im Anlagevermögen unseres Unternehmens befindet sich ein Betriebsgebäude. Anschaffungswert 1,2 Mio €.
Die Anlage ist fast (Restbuchwert 50.000 €) abgeschrieben.
Nun erfolgt in 2011 eine "Erweiterungsinvestition" (Erweiterung/Anbau an bestehendes Geäude) i.H.v. ca. 700.000 €.
(Voraussetzung, sprich wesentlich Verbesserung usw. ist gegeben...)

Frage:
Müssen wir eine neue Anlage anlegen und über 33 Jahre abschreiben oder die Buchung als Nachaktivierung auf die bestehende (fast komplett abgeschrieben) Anlage vornehmen?

Ich tendiere zu "Neue Anlage"!?

Vielen Dank schon mal!
Anne
Hallo Anne,

soweit ich das lese und von hier beurteilen kann liegt wohl ein neues selbst. WG vor. H 4.2 (3) EStR
Auf jedenfall sind es keine nachträgl. HK.

Zu prüfen wäre aber noch ob hier vielleicht ein ganz neues Gebäude gem. H 7.3 " keine nachtr. Herstellungskosten" enstanden ist, das kannst du aber nur selber entscheiden.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andres,

super, vielen Dank für die schnelle Antwort!

Also es handelt sich eher um einen Anbau an das bestehende Gebäude (sind auch verbunden usw..). Was wäre denn dann der Unterschied bei der Buchung?

--> Momentan würden würde ich eine neue Anlage anlegen und über die ND von 33 Jahren abschreiben. Oder nicht?

Viele Grüße
Bearbeitet: Abteilung FR - 11.05.2011 10:13:33
Ich würde auch deine Variante auswählen, die auch den geringsten Widerstand mit dem FA birgt.

Wenn allerdings das alte Gebäude komplett in das neue Untergeht, so das die Altteile eine untergeordnete Rolle spielen, was ich von hier nicht beurteilen kann, dann allerdings ist die BMG gem. R 7.3 (5) EStR = Buchwert altes Gebäude zzgl. HK.
Siehe hierzu auch H 7.3 " keine nachtr. Herstellungskosten"

Sprich die restl. 50.000 würden zu den HK dazugerechnet werden.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
OK, super. Habs verstanden.
Hast mir wirklich sehr weitergeholfen!!! DANKE

Viele Grüße
Bearbeitet: Abteilung FR - 11.05.2011 16:19:45
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