Hallo Beginner,
zur Bewertung der bestehenden gekauften Endgeräten, die ausgetauscht werden sollen:
Telefon ist ein selbständig nutzugsfähiger Vermögensgegenstand/Wirtschaftsgut. Bewertung mit AK + AK NK. Wenn AK <410 Euro, dann halt GWG.
Wie lauten AK pro Stück? Nutzt dein Unternehmen die steuerliche Sammlepool-Regelung gemäß §6a EStG ? Wenn ja und wenn die AK in den Betragsrahmen fallen, dann müßen die Geräte im GWG Sammlepool des Jahres erfasst werden. Sollten alte Geräte im Sammelpool der früheren Jahre noch vorhanden sein, dann sollen die dort weiterhin verbelieben, bis sie automatisch nach 5 Jahren sich auflösen.
Nur am Rande:
Wobei Sammlepool Regelung, wie alle andere steuerliche Wahlrechte in der Handelsbilanz nicht mehr anwendbar sind.

Seit dem Bilmog gibt es die umgekehrte Massgeblichkeit nicht mehr. Darauf achtet aber keiner. Sammlepool Regelung wird weiterhin munter angewendet.
Aber vielleicht hat dein Unternehmen kein Sammelpool?
Dann gehen die Geräte entweder auf das Aufwandskonto "GWG AK bis 410,00" (GuV mässig ist das der Aufwand, aber sinngemäß sind die Telefone trotzdem Anlagevermögen!), oder aktivieren und über bnD abschreiben. Wahlrecht!
Die Behandlung der auzutauschenden gemieteten Telefone ist analog, nur mit dem Entsorgen der alten Geräte sollte man vorsichtig sein, den Vertrag sollte man sich anschauen.
Ich hoffe, dir hilft es weiter
Grüße
anemoi