ich habe ein Verständnisproblem, denn bisher kenne ich die Anlagenbuchhaltung nur aus der Theorie.
Und zwar frag ich mich gerade folgendes: wenn ich ein bereits abgeschriebenes Wirtschaftsgut ersetze (Kauf eines neuen ähnlichen Gerätes weil altes Gerät defekt o.ä.) muss ich dann das Neue aktivieren und das alte WG ausbuchen? Oder muss das neue Gerät als Aufwand gebucht werden? Gilt so ein Fall überhaupt als Erhaltungsaufwand? Sieht das anders aus, wenn das alte WG noch nicht abgeschrieben ist? Wie macht Ihr das so?
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Danke
Wusel